Der vom Stadtrat der Stadt Mühlhausen in öffentlicher Sitzung am 18.06.2025 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 50 "Wohngebiet Georg-Büchner-Straße", der Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht und bereits vorliegende wesentliche Stellungnahmen mit Umweltbezug werden vom
31.07.2025 bis 05.09.2025 (einschließlich)
auf der Internetseite der Stadt Mühlhausen unter www.muehlhausen.de/rathaus-erkunden/amtliche-bekanntgaben/oeffentliche-auslegungen/ veröffentlicht und zusätzlich im Fachdienst Stadtplanung der Stadt Mühlhausen, Neue Straße 10, im 1. Obergeschoss (Treppenhausflur) während folgender Zeiten
| montags | von 9 - 12 Uhr |
| dienstags | von 9 - 12 und 13 - 18 Uhr |
| mittwochs | von 9 - 12 Uhr |
| donnerstags | von 9 - 12 und 13 - 16 Uhr |
| freitags | von 9 - 12 Uhr |
sowie in der Stadt-Werkstatt, Steinweg 4 (barrierefrei) während folgender Zeiten
| montags bis donnerstags | von 8 - 15:30 Uhr |
| freitags | von 8 - 13:00 Uhr |
öffentlich ausgelegt. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Telefonnummer: 03601/452 341). Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen unter stadtentwicklung-bauordnung@muehlhausen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich unter der Postanschrift (Ratsstraße 25) sowie innerhalb der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache zur Niederschrift im Fachdienst Stadtplanung vorgebracht werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Der abgegrenzte Geltungsbereich besitzt eine Größe von etwa 6,2 ha. Er wird begrenzt durch:
| im Süden: | Kleingartenanlage „Weinberg 1922 e. V.“, daran angrenzend landwirtschaftliche Nutzfläche und Wohnbebauung der Siegfried-Pitschmann- Straße (Weinberg-Ost); |
| im Osten: | Wohnbebauung zwischen Johannisstraße und Georg-Büchner- Straße; |
| im Westen: | Gartenflächen westlich des Schlotfegerweges; |
| im Norden: | Böschungsbereich des Johannistalbachs und Gärten nördlich der Johannisstraße. |
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie die externe Maßnahmenfläche (zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft) sind in den abgebildeten Übersichtsplänen dargestellt.
Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, Bauland für Einfamilienhäuser bereit zu stellen. Dabei soll die vorhandene Bebauung abgerundet und der Siedlungsrand im Norden gefasst werden.
Neben dem Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:
| Art der vorhandenen Information | Thematischer Bezug |
| 5 Stellungnahmen mit Umweltbezug von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange | Bodendenkmale, Gewässerschutz, Bodenschutz, Immissionsschutz, Baugrund, Ingenieurgeologie, Flächeninanspruchnahme, Standortwahl, Landschaftsplanung, Artenschutz |
| 2 Stellungnahmen von Naturschutzverbänden | Überbauungsgrad, Boden- und Grundwasserschutz, Artenschutz |
| Artenschutzfachbeitrag als Bestandteil des Umweltberichtes (Urheber: Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen) | Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung bzgl. europäisch geschützter Arten |
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen / Biotope, den Boden, Wasser, das Landschaftsbild sowie Klima / Luft und Kultur- / Sachgüter geprüft. Diese sind im Umweltbericht dargelegt.
Hinweise:
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme werden die personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens verarbeitet. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschieden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Mühlhausen, den 01.07.2025
i.V. Riemann
Dr. Bruns — Siegel
Oberbürgermeister