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Mitteilungsblatt der Stadt Mühlhausen Thüringen
Ausgabe 8/2024
Sonstiges
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Sonstiges

Der Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis erinnert an die Bezahlung der am 01.09.2024 fälligen Müllgebühren gemäß der Jahresvorausveranlagungs- und Änderungsbescheide 2024.

Die pünktliche Bezahlung der Müllgebühren vermeidet die Mahnung der Forderung und die damit verbundenen Mahngebühren und Säumniszuschläge.

Mülverstedt

Werkleiterin