| Tätigkeitsaufnahme: | 01.09.2024 |
| Vertragsart: | Vollzeit, 3 Jahre |
| Bewerbungsfrist: | 15.11.2023 |
Die Stadtverwaltung Mühlhausen sucht engagierte und motivierte Nachwuchskräfte. Gemeinsam möchten wir die moderne Verwaltung von morgen gestalten und suchen zum 01.09.2024 zwei Auszubildende zur/zum Verwaltungsfachangestellten.
Was wir uns von Ihnen wünschen:
| • | ein guter Realschulabschluss sowie gute Noten in den Fächern Mathe und Deutsch |
| • | Interesse am kommunalen Geschehen |
| • | Interesse zur Büro- und Verwaltungsarbeit, zur Datenverarbeitung sowie an Rechtskunde und Rechtsanwendung |
| • | Kenntnisse im Umgang mit dem PC sowie mit der Office Standardsoftware |
| • | gute kommunikative Fähigkeiten, Eigeninitiative sowie freundliches Auftreten |
| • | ständige Lernbereitschaft auf Grund vieler gesetzlicher Änderungen |
Wir bieten Ihnen:
| • | eine abwechslungsreiche und praxisnahe 3-jährige Berufsausbildung |
| • | eine ansprechende Ausbildungsvergütung nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG |
| • | Lernmittelzuschuss und Jahressonderzahlung, Fahrtkostenerstattung zur Berufsschule |
| • | die Chance auf ein langfristiges Beschäftigungsverhältnis |
Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen reichen Sie bitte, mit dem letzten Schulzeugnis, bis zum 15. November 2023, bevorzugt online über unsere Internetseite ein:
www.muehlhausen.de/stellenausschreibungen
Um ein ordnungsgemäßes Auswahlverfahren zu gewährleisten, werden die Grunddaten der Bewerber/innen bis zum Abschluss des Verfahrens elektronisch erfasst und gespeichert. Sollten Sie mit dieser Verfahrensweise nicht einverstanden sein, besteht die Möglichkeit schriftlich zu widersprechen. Die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen werden nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.
Ansprechpartner
Fachdienst Personalwesen Tel.: 03601 - 452 123
Wir weisen darauf hin, dass nur vollständig und fristgerecht eingereichte Bewerbungen berücksichtigt werden. Kosten, die im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren entstehen, werden nicht erstattet.