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Amtsblatt der Stadt Mühlhausen Thüringen
Ausgabe 9/2023
Amtlicher Teil
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Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten bei der Stadt Mühlhausen

Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)

Tätigkeitsaufnahme:

01.09.2024

Vertragsart:

Vollzeit, 3 Jahre

Bewerbungsfrist:

15.11.2023

Die Stadtverwaltung Mühlhausen sucht engagierte und motivierte Nachwuchskräfte. Gemeinsam möchten wir die moderne Verwaltung von morgen gestalten und suchen zum 01.09.2024 zwei Auszubildende zur/zum Verwaltungsfachangestellten.

Was wir uns von Ihnen wünschen:

ein guter Realschulabschluss sowie gute Noten in den Fächern Mathe und Deutsch

Interesse am kommunalen Geschehen

Interesse zur Büro- und Verwaltungsarbeit, zur Datenverarbeitung sowie an Rechtskunde und Rechtsanwendung

Kenntnisse im Umgang mit dem PC sowie mit der Office Standardsoftware

gute kommunikative Fähigkeiten, Eigeninitiative sowie freundliches Auftreten

ständige Lernbereitschaft auf Grund vieler gesetzlicher Änderungen

Wir bieten Ihnen:

eine abwechslungsreiche und praxisnahe 3-jährige Berufsausbildung

eine ansprechende Ausbildungsvergütung nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG

Lernmittelzuschuss und Jahressonderzahlung, Fahrtkostenerstattung zur Berufsschule

die Chance auf ein langfristiges Beschäftigungsverhältnis

Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen reichen Sie bitte, mit dem letzten Schulzeugnis, bis zum 15. November 2023, bevorzugt online über unsere Internetseite ein:

www.muehlhausen.de/stellenausschreibungen

Um ein ordnungsgemäßes Auswahlverfahren zu gewährleisten, werden die Grunddaten der Bewerber/innen bis zum Abschluss des Verfahrens elektronisch erfasst und gespeichert. Sollten Sie mit dieser Verfahrensweise nicht einverstanden sein, besteht die Möglichkeit schriftlich zu widersprechen. Die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen werden nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.

Ansprechpartner

Fachdienst Personalwesen Tel.: 03601 - 452 123

Wir weisen darauf hin, dass nur vollständig und fristgerecht eingereichte Bewerbungen berücksichtigt werden. Kosten, die im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren entstehen, werden nicht erstattet.