Titel Logo
Tholeyer Nachrichten
Ausgabe 1/2026
Infos aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat der Gemeinde Tholey hat in seiner Sitzung am 16.12.2025 Folgendes beschlossen. Alle Beschlüsse wurden einstimmig gefasst:

1. Neubau Feuerwehrhaus Bohnental – Machbarkeitsstudie

Der Gemeinderat hat beschlossen, die von der Firma Bautec vorgestellte Machbarkeitsstudie für den Neubau des Feuerwehrhauses Bohnental zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und der Auftragserweiterung infolge der Umplanung in Höhe von 7.140 Euro brutto zuzustimmen. Die Gesamtkosten der Machbarkeitsstudie betragen 20.825 Euro brutto.

Hintergrund:

Die bestehenden Feuerwehrhäuser im Bohnental entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Durch die Zusammenführung der Löschbezirke ist ein gemeinsames, modernes Feuerwehrhaus erforderlich. Die Umplanung auf ein eingeschossiges Gebäude reduziert Bau- und Folgekosten und schafft die Grundlage für die weiteren Planungsschritte.

2. Kommunale Wärmeplanung

Der Gemeinderat hat beschlossen, die Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung als strategisches Steuerungsinstrument anzuerkennen und deren Ziele verbindlich in Bauleitplanung, kommunale Entwicklungs- und Infrastrukturplanung sowie weitere Fachplanungen einzubeziehen.

Hintergrund:

Die kommunale Wärmeplanung ist gesetzlich vorgeschrieben und zeigt Wege zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung auf. Die Planung wurde durch ein externes Fachbüro erarbeitet und bildet die strategische Grundlage für zukünftige Maßnahmen.

3. Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens (MTW) für die Feuerwehr

Der Gemeinderat hat beschlossen, den Auftrag zur Lieferung eines gebrauchten Mannschaftstransportwagens an die Firma Spindler GmbH & Co. KG zum Preis von 26.200 Euro brutto zu vergeben und einen Blaulichtbalken für 1.800 Euro brutto zu beschaffen.

Hintergrund:

Ein bestehendes Feuerwehrfahrzeug ist nicht mehr verkehrssicher. Da die Lieferung eines neuen Einsatzfahrzeugs längere Zeit in Anspruch nimmt, dient der MTW als Übergangslösung zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft.

4. Klimaanlagen im Rathaus Tholey

Der Gemeinderat hat beschlossen, Mittel in Höhe von 153.377,07 Euro brutto für die Lieferung und Installation von Klimaanlagen bereitzustellen und den Auftrag – vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2026 – an die Firma Neukälte GmbH zu vergeben. Es wird mit einer Landesförderung von rund 50 % gerechnet.

Hintergrund:

Aufgrund des Denkmalschutzes sind bauliche Verschattungen nicht möglich. In den Sommermonaten werden regelmäßig gesundheitlich belastende Raumtemperaturen erreicht. Die Maßnahme dient der Verbesserung des Raumklimas und der Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Verwaltungsbetriebs.

5. Sicherung der römischen Hangmauer am Schaumberg

Der Gemeinderat hat beschlossen, den Auftrag für vorbereitende Maßnahmen zur denkmalgerechten Sicherung der römischen Hangmauer am Schaumbergplateau an das Institut für Baustoffuntersuchung und Sanierungsplanung GmbH, Saarbrücken, zum Preis von 103.649 Euro brutto zu vergeben.

Hintergrund:

Die römische Hangmauer ist von außergewöhnlicher historischer Bedeutung und stabilisiert den südlichen Hangbereich des Schaumbergplateaus. Ziel ist die fachgerechte Untersuchung, Sicherung und langfristige Erhaltung des Denkmals.

6. Grabherstellung auf Gemeindefriedhöfen (Vierjahresvertrag)

Der Gemeinderat hat beschlossen, den Vierjahresvertrag für die Grabherstellung auf den Gemeindefriedhöfen an die Firma Robert Reime Garten- und Landschaftsbau zu einem Gesamtpreis von 157.154,55 Euro brutto zu vergeben.

Hintergrund:

Für zahlreiche Bestattungsarten sind kurzfristige und technisch aufwendige Grabherstellungen notwendig. Durch den Vertrag wird die kontinuierliche und zuverlässige Durchführung dieser Leistungen sichergestellt.

7. Grabeinfassungs- und Wegebauarbeiten auf Friedhöfen

Der Gemeinderat hat beschlossen, den Vierjahresvertrag für Grabeinfassungs- und Wegebauarbeiten auf den Gemeindefriedhöfem an die Firma Containerdienst Haab zum Preis von 250.299,45 Euro brutto zu vergeben.

Hintergrund:

Der bisherige Vertrag läuft aus. Die Maßnahme stellt die dauerhafte Unterhaltung und Erweiterung der Friedhofswege und Grabreihen sicher.

8. Nachtrag Elektro-, EDV- und IT-Ausstattung Feuerwehr Hasborn-Dautweiler

Der Gemeinderat hat beschlossen, den Nachtragsauftrag für zusätzliche Elektroinstallationen sowie EDV- und IT-Ausstattung im Feuerwehrgerätehaus im Ortsteil Hasborn-Dautweiler an die Firma Wolf & Sofsky, Zweibrücken, zum Preis von 34.504,29 Euro brutto zu vergeben.

Hintergrund:

Durch zusätzliche technische Anforderungen, insbesondere für die Atemschutzwerkstatt und die Betriebssicherheit, wurden Erweiterungen der ursprünglichen Planung notwendig.

9. Tiefbau Abwasser 2026/2027

Der Gemeinderat hat beschlossen, den Zweijahresvertrag „Tiefbau Abwasser 2026/2027“ an die Firma Wittig GmbH zum Preis von 190.278,74 Euro brutto zu vergeben.

Hintergrund:

Der Abwasserbetrieb der Gemeinde Tholey benötigt für laufende kleinere Tiefbau- und Reparaturarbeiten ein Vertragsunternehmen zu festen Konditionen.

10. Abfuhr von Erd- und Bauschuttmassen aus Kanalsanierungen

Der Gemeinderat hat beschlossen, den Auftrag zur Abfuhr der zwischengelagerten Erd- und Bauschuttmassen aus den Maßnahmen „Sanierung schadhafter Kanäle der Priorität 1 in Hasborn-Dautweiler 2.BA“ und „Sanierung schadhafter Kanäle der Priorität 1 in Neipel und Lindscheid“ an die Bauunternehmung Maurer GmbH zum Preis von 69.706,87 Euro brutto zu vergeben.

Hintergrund:

Im Rahmen mehrerer Kanalsanierungen fielen überschüssige Aushubmassen an, die entsprechend den gesetzlichen Vorgaben fachgerecht entsorgt werden müssen.

11. Auslagerung von Personalverwaltungsleistungen

Der Gemeinderat hat beschlossen, Teile der Personalverwaltungsleistungen der Gemeindeverwaltung an den Landkreis St. Wendel auszulagern, die hierfür erforderlichen Mittel von rund 37.200 Euro pro Jahr ab 2026 bereitzustellen und den Bürgermeister zum Vertragsabschluss zu ermächtigen.

Hintergrund:

Durch steigende Aufgaben im Personalwesen soll die Gemeindeverwaltung entlastet, die Qualität erhöht und Rechtssicherheit gewährleistet werden.

12. Beitritt zu „GovTech Kommunal e. V.“

Der Gemeinderat hat beschlossen, dem Verein „GovTech Kommunal e. V.“ beizutreten. Die jährlichen Mitgliedsbeitrages betragen 3.000 Euro.

Hintergrund:

Der Beitritt stärkt die interkommunale Zusammenarbeit im Bereich Digitalisierung, erleichtert den Zugang zu innovativen digitalen Lösungen und ermöglicht deren rechtssichere gemeinsame Nutzung.

13. Bestimmung eines stellvertretenden Mitglieds für das Kuratorium der Stiftung Kind und Jugend (Bereich Sport)

Der Gemeinderat hat beschlossen, Christina Holz (Hasborn) als stellvertretendes Mitglied des Kuratoriums der Stiftung Kind und Jugend in der Gemeinde Tholey für den Bereich Sport zu bestimmen.

Hintergrund:

Ein bisheriges stellvertretendes Kuratoriumsmitglied war am Ende 2025 verstorben; für den Rest der Amtszeit war darum eine Nachbesetzung erforderlich.

14. Teiländerung des Flächennutzungsplans „Feuerwehrhaus Löschbezirk Bohnental“ (Ortsteil Scheuern)

Der Gemeinderat hat beschlossen, die Teiländerung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans „Feuerwehrhaus Löschbezirk Bohnental“ einzuleiten, die Entwürfe zu billigen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden/Träger öffentlicher Belange (inkl. Nachbargemeinden) durchzuführen; außerdem die Verwaltung mit den Verfahrensschritten zu beauftragen.

Hintergrund:

Geplant ist der Neubau eines gemeinsamen Feuerwehrhauses für den Löschbezirk „Bohnental“ (Zusammenschluss von drei Löschbezirken), da die bisherigen Gerätehäuser den Anforderungen nur noch bedingt entsprechen.

15. Aufstellung des Bebauungsplans „Feuerwehrhaus Löschbezirk Bohnental“

Der Gemeinderat hat beschlossen, den Bebauungsplan „Feuerwehrhaus Löschbezirk Bohnental“ aufzustellen. Zudem hat der Gemeinderat die Entwürfe des Bebauungsplans gebilligt.

Weiterhin wurde beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gemäß den gesetzlichen Vorgaben durchzuführen.

Hintergrund:

Mit dem Bebauungsplan sollen weitere planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines gemeinsamen Feuerwehrhauses für den Löschbezirk Bohnental geschaffen werden.

16. Aufstellung des Bebauungsplans „Wohngebiet Schaumbergblick, 1. BA“ im Ortsteil Theley

Der Gemeinderat hat beschlossen, die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen nach Maßgabe der Abwägungsvorschläge zu berücksichtigen.

Zudem hat der Gemeinderat den Bebauungsplan „Wohngebiet Schaumbergblick, 1. BA“ im Ortsteil Theley gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Hintergrund:

Mit dem Bebauungsplan wird die planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung eines neuen Wohngebiets im Ortsteil Theley geschaffen. Ziel ist die Bereitstellung zusätzlicher Wohnbauflächen zur Deckung des örtlichen Wohnraumbedarfs.

17. Aufstellung des Bebauungsplans „Erweiterung Wendalinusstraße“ im Ortsteil Tholey

Der Gemeinderat hat beschlossen, den Bebauungsplan „Erweiterung Wendalinusstraße“ im Ortsteil Tholey aufzustellen. Zudem hat der Gemeinderat die Entwürfe des Bebauungsplans gebilligt. Weiterhin wurde beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gemäß den gesetzlichen Vorgaben durchzuführen.

Hintergrund:

Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Wohnbebauung im Bereich der Wendalinusstraße geschaffen werden. Ziel ist es, zusätzliche Wohnbauflächen zu entwickeln und damit auf den bestehenden Wohnraumbedarf im Ortsteil Tholey zu reagieren.

18. Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Freizeit- und Fremdenverkehrsbetriebes der Gemeinde Tholey und Entlastung der Werkleitung

Der Gemeinderat hat beschlossen, den Jahresabschluss des Freizeit- und Fremdenverkehrsbetriebes der Gemeinde Tholey für das Jahr 2022 wie folgt festzustellen.

a) die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 t:

1) Gewinn- und Verlustrechnung:

Erträge = 1.586.153,36 €

Aufwendungen = 2.901.398,17 €

Jahresverlust = 1.315.244,81 €

2) Bilanz zum 31.12.2022:

Aktiva = 6.090.579,27 €

Passiva= 6.090.579,27 €

Der zahlungswirksame Jahresverlust 2022 gem. § 8 Abs. 8 EigVO

Jahresverlust = 1.315.244,81 €

./. Abschreibungen = 209.726,22 €

+ Tilgungszahlungen = 284.875,00 €

in Summe 1.390.393,59 €

ist wie folgt zu behandeln:

- zur Verrechnung mit den Überschüssen der gezahlten Betriebskostenzuschüssen aus

- 2017: 62.314,47 €

- 2018: 128.079,12 €

- aus dem Haushalt der Gemeinde auszugleichen 1.200.000,00 €

Zudem hat der Gemeinderat beschlossen, die Werkleitung des Freizeit- und Fremdenverkehrsbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2022 zu entlasten.

Hintergrund:

Der Jahresabschluss 2022 wurde ordnungsgemäß erstellt und geprüft. Er bildet die wirtschaftliche Lage des Freizeit- und Fremdenverkehrsbetriebes für das Jahr 2022 vollständig ab und ist Grundlage für die weitere finanzielle Steuerung des Eigenbetriebs. Mit der Entlastung der Werkleitung wird die ordnungsgemäße Führung der Geschäfte im abgelaufenen Wirtschaftsjahr bestätigt.

19. Finanzielle Zuweisung an den Freizeit- und Fremdenverkehrsbetrieb der Gemeinde Tholey für das Wirtschaftsjahr 2021

Der Gemeinderat hat beschlossen, dem Freizeit- und Fremdenverkehrsbetrieb der Gemeinde Tholey für das Wirtschaftsjahr 2021 eine finanzielle Zuweisung in Höhe von rd. 227.000,00 € zu gewähren.

Hintergrund:

Die finanzielle Zuweisung dient dem Ausgleich des im Wirtschaftsjahr 2021 entstandenen Defizits des Freizeit- und Fremdenverkehrsbetriebes. Sie stellt sicher, dass der Eigenbetrieb seinen laufenden Verpflichtungen nachkommen konnte und bildet die Grundlage für eine ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung.

20. Finanzielle Zuweisung an den Freizeit- und Fremdenverkehrsbetrieb der Gemeinde Tholey für das Wirtschaftsjahr 2022

Der Gemeinderat hat beschlossen, zur Abdeckung des zahlungswirksamen Verlustes des Freizeit- und Fremdenverkehrsbetriebes der Gemeinde Tholey aus dem Wirtschaftsjahr 2022 Überschüsse aus früheren Betriebskostenzuschüssen zu verwenden. Konkret werden 62.314,47 Euro aus dem Jahr 2017 sowie 128.079,12 Euro aus dem Jahr 2018 eingesetzt. Der insgesamt noch auszugleichende Betrag in Höhe von 190.393,59 Euro wird damit vollständig gedeckt.

Hintergrund:

Für den Freizeit- und Fremdenverkehrsbetrieb lag der geprüfte Jahresabschluss 2022 vor. Der zahlungswirksame Verlust belief sich auf 1.390.393,59 Euro. Bereits im Jahr 2022 hatte die Gemeinde Tholey einen Betrag von 1.200.000,00 Euro an den Eigenbetrieb gezahlt. Der verbleibende Restbetrag musste gemäß § 8 der Eigenbetriebsverordnung von der Gemeinde ausgeglichen werden.

Da in den Haushaltsbüchern der Gemeinde noch Überschüsse aus Betriebskostenzuschüssen der Jahre 2017 und 2018 vorhanden waren, konnten diese zur Deckung des Restverlustes herangezogen werden. Auf diese Weise wird der Verlust vollständig ausgeglichen, ohne den Haushalt zusätzlich zu belasten.

21. Wirtschaftsplan 2026 des Feuerwehrzweckverbands St. Wendeler Land

Der Gemeinderat hat beschlossen, den Entwurf des Wirtschaftsplans 2026 des Feuerwehrzweckverbands St. Wendeler Land zustimmend zur Kenntnis zu nehmen, die Verbandsumlage 12.278,50 € im Haushalt 2026 bereitzustellen und den Bürgermeister zur Zustimmung zu ermächtigen.

Hintergrund:

Der Zweckverband wurde gegründet, um den laufenden Geschäftsbetrieb des Verbandes zu ermöglichen; die Verbandsversammlung hatte den Entwurf zur Zustimmung vorgelegt.

22. Anhörung zum Kreishaushalt 2026 und zum Wirtschaftsplan 2026 „Touristik & Freizeit“ des Landkreises

Der Gemeinderat hat beschlossen, den Vorbericht zum Kreishaushalt 2026 sowie den Entwurf des Wirtschaftsplans 2026 des Eigenbetriebes Touristik & Freizeit St. Wendeler Land zur Kenntnis zu nehmen und den Landkreis – wie in den Vorjahren – zur Konsolidierung anzuhalten, damit die gemeindliche Leistungsfähigkeit durch die Kreisumlage nicht beeinträchtigt wird.

Hintergrund:

Für Tholey wird eine Erhöhung der Kreisumlage 2026 um 982.620 € auf 11.559.180 € dargestellt.

23. Wirtschaftsplan 2026 des Freizeit- und Fremdenverkehrsbetriebs

Der Gemeinderat hat beschlossen, den Wirtschaftsplan 2026 des Freizeit- und Fremdenverkehrsbetriebs der Gemeinde Tholey wie folgt festzustellen

§1:

Der Erfolgsplan wird festgesetzt

in den Erträgen auf

2.640.917,00 €

in den Aufwendungen auf

4.766.982,00 €

Der Vermögensplan wird festgesetzt auf:

in den Einnahmen auf

339.815,00 €

in den Ausgaben auf

339.815,00 €

§ 2:

Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.

§ 3:

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4:

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 2.000.000,00 €

24. Forstwirtschaftsplan 2026

Der Gemeinderat hat beschlossen, dem Forstwirtschaftsplan 2026 zuzustimmen: Einnahmen 190.505 €, Ausgaben 190.505 € (ausgeglichen).

Hintergrund:

Der Gemeindewald wird durch SaarForst Landesbetrieb betreut; der Plan ist die finanzielle Grundlage für die forstlichen Maßnahmen 2026.

25. Haushalt

Dem Haushalts- und Wirtschaftsplänen für das Haushaltsjahr 2026 stimmte der Gemeinderat zu.

Der Ergebnishaushalt des Haushaltsplanes der Gemeinde sieht in den Aufwendungen rund 38,35 Millionen € und in den Erträgen rund 32,41 Millionen € vor. Das jahresbezogene Defizit beträgt rund 5,94 Millionen €.

Die Summe der Investitionen beträgt 4,79 Millionen €. Die Kreditaufnahme der Investitionen beträgt 1,83 Millionen €.

Abstimmungsergebnisse:

Stellenpläne, Investitionsprogramm, Ergebnishaushalt, Finanzhaushalt, Haushaltssatzung: Abstimmungsergebnisse: einstimmig

26. Anpassung des Leasingzeitraums für den Fendt-Traktor inkl. Dücker-Ausleger für den Baubetriebshof

Der Gemeinderat hat beschlossen, den bestehenden Leasingvertrag für den vom Baubetriebshof genutzten Fendt-Traktor 314 V sowie den Dücker-Ausleger UNA 500 mit der Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main AG um 36 Monate (Traktor) beziehungsweise 30 Monate (Ausleger) zu verlängern. Die jährliche Leasingrate beträgt 49.462,92 Euro brutto.

Hintergrund:

Ursprünglich war ein zweijähriger Leasingvertrag vorgesehen. Eine Prüfung durch den Leasingpartner ergab jedoch, dass eine solche Laufzeit nicht den bundesrechtlichen Vorgaben entspricht, da die Grundmietzeit eines Leasingvertrags mindestens 40 Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer betragen muss.

Da Traktoren üblicherweise eine Nutzungsdauer von acht bis zehn Jahren haben, war eine Verlängerung des Leasingzeitraums erforderlich. Durch die Anpassung wird die rechtliche Konformität sichergestellt und zugleich eine wirtschaftlichere Lösung mit reduzierten monatlichen Leasingraten für den Baubetriebshof erreicht.