Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG - vom 15.01.1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.06.1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I S. 1119), der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsbl. S. 691); zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I S. 1119) und des § 71 der Gewerbeordnung vom 21.06.1869 in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.02.1999 (BGBl. I S. 202), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 17. Januar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 12) wird auf Beschluss des Gemeinderates vom 21.03.2024 folgende Satzung erlassen:
§ 1 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindeeigenen Plätze anlässlich der Volksfeste in der Gemeinde Tholey erhält folgende Neufassung und ersetzt den bisherigen § 1
(1) Für die Benutzung der gemeindlichen Plätze aus Anlass der Volksfeste werden im Kalenderjahr 2024 keine Gebühren nach dieser Satzung und dem anliegenden Gebührenverzeichnis, welches Bestandteil dieser Satzung ist, erhoben.
(2) In den Gebühren sind Wasser-, Abwasser- und Stromkosten sowie Anschlusskosten nicht enthalten.
Inkrafttreten und Gültigkeit
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31.12.2024 außer Kraft.
Hinweis gemäß § 12 Abs. 6 KSVG:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn