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Tholeyer Nachrichten
Ausgabe 13/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung zu den Kommunalwahlen 2024

Gemäß §§ 22, 23, 29, 51, 57, 58, 67, 72 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.01.2019 (Amtsbl. I 2019 S. 127), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.07.2023 (Amtsbl. I 2023 S. 828), in Verbindung mit den §§ 17, 19, 24, 63, 69, 78, 98, 100 der Kommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.02.2019 (Amtsbl. I 2019 S. 171), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27.09.2023 (Amtsbl. I 2023 S. 878), ist das Wahlamt der Gemeinde Tholey am Donnerstag, dem 04.04.2024 bis 18.00 Uhr (66. Tag vor der Wahl) geöffnet zwecks

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Auslegung von Unterstützungsverzeichnissen für Wahlvorschläge,

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Eintragung in Unterstützungsverzeichnisse,

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Erklärung über die Verbindung von Wahlvorschlägen,

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Einreichung der Wahlvorschläge für die Kommunalwahlen 2024,

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Ausfertigung von Wählbarkeitsbescheinigungen und Wahlrechtsbescheinigungen für die Kommunalwahlen 2024.

Tholey, 25.03.2024
Andreas Maldener
Bürgermeister