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Tholeyer Nachrichten
Ausgabe 13/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Zweite Änderung des Gebührenverzeichnisses

für die Erhebung von Gebühren für Einsätze der freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Tholey nach § 45 des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland

1. Personalkosten

Je volle Stunde

Je 15 Minuten

Einsatzleiter

32,00 €

8,00 €

Sonstige Einsatzkräfte

28,00 €

7,00 €

Sicherheitswache/ Brandwache

(je Wachhabender und je Wachposten/ Wachmann)

Ab 01.04.2026, 14,00 €

Ab 01.01.2027, 14,60 €

Ab 01.04.2026, 3,50 €

Ab 01.01.2027, 3,65 €

Dienstleistungen

- Beratungen

- Gerätewart-Dienstleistungen, Atemschutzgeräte, Feuerlöscher,…

28,00 €

7,00 €

Soweit bei entgeltpflichtigen Einsätzen Reisekosten, Tage- und Übernachtungskosten, Kosten für Verpflegung, Porto und Telefongebühren anfallen, werden diese der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber in Höhe der Selbstkosten in Rechnung gestellt.

Inkrafttreten

Die zweite Änderung des Gebührenverzeichnisses für die Erhebung von Gebühren für Einsätze der freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Tholey nach § 45 des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland, das gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Tholey nach § 45 des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland Bestandteil der Satzung ist, tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Tholey, 25.03.2026
Andreas Maldener
Bürgermeister