Für die Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt bestellt der Gemeinderat Frau Yvonne Colle gemäß § 42 Abs. 3 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) einstimmig zur besonderen Vorsitzenden.
Der Gemeinderat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 wie folgt:
| a) in der Ergebnisrechnung: | |
| Erträge = | 31.356.386,32 € |
| Aufwendungen = | 31.780.175,22 € |
| Jahresfehlbetrag = | 423.788,90 € |
| b) in der Vermögensrechnung: | |
| Aktiva = | 91.360.343,09 € |
| Passiva = | 91.360.343,09 € |
Der Jahresfehlbetrag 2024 in Höhe von 423.788,90 € ist wie folgt zu behandeln:
Durch die in der Haushaltssatzung festgestellte und genehmigte Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts kann der Jahresfehlbetrag in Höhe von 423.788,90 € der allgemeinen Rücklage entnommen werden (zur Verrechnung mit der allgemeinen Rücklage: 423.788,90 €).
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Weiterhin beschließt der Gemeinderat, dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der Jahresabschluss 2024 liegt zur Einsichtnahme
vom 30.03.2026 bis einschließlich 14.04.2026
bei der Gemeindeverwaltung Tholey während der Dienststunden öffentlich aus.
| Die Dienststunden sind: | |
| Montag, Dienstag und Donnerstag | 8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr |
| Mittwoch | 8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr |
| Freitag | 8.30 – 12.00 Uhr |