Sanierung der Stützmauer in der Kantstraße in Neipel
Der Gemeinderat hat den Auftrag für die Sanierung der Stützmauer in der Kantstraße im Ortsteil Neipel an die mindestbietende Firma Schirra Bauunternehmen GmbH, Nalbach, zum Angebotspreis in Höhe von 249.946,80 € brutto vergeben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Planungsleistung der Neugestaltung der Friedhöfe
Der Gemeinderat der Gemeinde Tholey den Planungsauftrag für die Neugestaltung der Gemeindefriedhöfe in Höhe von 23.759,54 € brutto an das Planungsbüro NNW Naturnetzwerk UG & Co. KG, Lebach, vergeben.
Hintergrund: Im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Friedhofssatzung sollen auf Anregung der Bevölkerung und der gemeindlichen Gremien weitere alternative Bestattungsformen auf den Gemeindefriedhöfen angeboten werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Auftragsvergabe für den Rückbau Bonner Straße 12 (ehem. Gasthaus John) in Sotzweiler
Der Gemeinderat hat den Auftrag für den Rückbau des Gebäudes Bonner Straße 12 in Sotzweiler an den wirtschaftlichsten Bieter, die mindestbietende Firma A. Gihl GmbH, Eppelborn, in Hohe von 169.991,50 € brutto vergeben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Auftragsvergabe zur Errichtung je einer weiteren Urnenwandanlage auf den Friedhöfen Theley und Tholey
Der Gemeinderat hat den Auftrag für die Errichtung jeweils einer weiteren Urnenwand auf den Gemeindefriedhöfen in den Ortsteilen Theley und Tholey an die mindestbietende Firma Aschenbrenner Urnentec GmbH, Tholey, zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 46.768,13 € vergeben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Auftragsvergabe für die Erstellung eines Baumkatasters und die Durchführung der Regelkontrolle in der Gemeinde Tholey
Der Gemeinderat der Gemeinde Tholey hat den Auftrag für die Erstellung eines Baumkatasters und die Durchführung der in diesem Jahr erforderlichen Regelkontrolle an die mindestbietende Firma Die Baumpfleger – Biehl und Wagner GmbH, Marpingen, zum Angebotspreis in Höhe von 75.446,00 € brutto vergeben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Vergabe der Kanalsanierungs- und Schachterneuerungsarbeiten in der Buchen- bzw. Eichenstraße im Ortsteil Hasborn-Dautweiler
Der Gemeinderat hat den Auftrag für die Ausführung der Kanalsanierungs- und Schachterneuerungsarbeiten in der Buchen- bzw. Eichenstraße im Ortsteil Hasborn-Dautweiler an die Fa. Zait & Kloster GmbH, Völklingen, zu einem Bruttoangebotspreis in Höhe von 142.379,24 € vergeben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ermächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe für die statischen Sicherungsmaßnahmen sowie die Gerüstbauarbeiten am Besche Haus im Ortsteil Tholey der Gemeinde Tholey
Der Gemeinderat hat den Bürgermeister ermächtigt, die statischen Sicherungsarbeiten mit geschätzten Kosten in Höhe von 36.062,95 € brutto sowie die Gerüstbauarbeiten mit geschätzten Kosten in Höhe von 12.716,34 € brutto am „Besche Haus“ im Ortsteil Tholey nach Auswertung der Ausschreibungen an die mindestbietenden Firmen zu vergeben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Abschluss einer Konsortialvereinbarung zur Betreuung von Fundtieren mit dem Tierschutzverein Neunkirchen/Saar und Umgebung e. V. (Tierheim Linxbachhof, Linxbachhof 1, 66606 St. Wendel-Niederlinxweiler)
Der Gemeinderat hat den Konsortialvereinbarung zur Betreuung von Fundtieren zwischen den Gemeinden Tholey, Eppelborn, Illingen, Merchweiler, Schiffweiler, Marpingen, Namborn, Nohfelden, Nonnweiler, Oberthal, der Stadt Ottweiler, der Kreisstadt St. Wendel und dem Tierschutzverein Neunkirchen/Saar und Umgebung e. V. unter Beteiligung des Saarländischen Städte- und Gemeindetag e. V. zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindeeigenen Plätze anlässlich der Volksfeste in der Gemeinde Tholey
Der Gemeinderat der Gemeinde Tholey hat die Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindeeigenen Plätze anlässlich der Volksfeste in der Gemeinde Tholey beschlossen.
Hintergrund:
Aufgrund der Pandemielage durch das Coronavirus mussten in den Jahren 2020 bis Anfang 2022 alle Volksfeste und Kirmesveranstaltungen in der Gemeinde Tholey ausfallen. Danach folgte in Konsequenz des russischen Angriffskrieges in der Ukraine eine Energiekrise mit stark angestiegenen Preisen in vielen Wirtschaftsbereichen. Gerade die Energiekosten befinden sich bis heute auf einem hohen Niveau.
Um den Schaustellern und den Vereinen in dieser schwierigen Lage helfen zu können, hatte der Gemeinderat am 29.03.2023 einstimmig beschlossen, im Jahr 2023 keine Gebühren für die Benutzung der gemeindeeigenen Plätze anlässlich der Volksfeste in der Gemeinde Tholey zu erheben. Auch im Jahr 2024 sehen sich Schausteller, Standbetreiber und Vereine vor großen Herausforderungen. Um gerade auch vor dem Hintergrund anhaltender Preissteigerungen in vielen Bereichen die Kultur der Kirmes und Dorffeste in der Gemeinde Tholey aufrechterhalten zu können, sollten die Vereine und Schausteller daher erneut finanziell unterstützt werden. Daher sollen auch im Jahr 2024 keine Gebühren für die Benutzung der gemeindeeigenen Plätze anlässlich der Volksfeste in der Gemeinde Tholey erhoben werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Änderung der Richtlinien zur Förderung der Windelentsorgung in der Gemeinde Tholey
Der Gemeinderat hat die Änderung der Richtlinien zur Förderung der Windelentsorgung in der Gemeinde Tholey rückwirkend zum 01.01.2024 beschlossen.
Hintergrund:
Der Gemeinderat hatte 2010 beschlossen, Windelzuschüsse zu gewähren, um finanzielle Nachteile im Zusammenhang mit der Windelentsorgung auszugleichen oder zu vermindern, die sich aus der zum 01.01. 2011 vom Entsorgungsverband Saar (EVS) eingeführten entleerungsabhängigen Veranlagungsgrundlage bei den Abfallbeseitigungsgebühren ergeben haben.
Nach der zuletzt erfolgten Änderung der Richtlinien zur Förderung der Windelentsorgung in der Gemeinde Tholey zum 01.01.2016 wurde den betroffenen Eltern von Kleinkindern sowie Inkontinenzpatienten eine finanzielle Zuwendung in Höhe von 37,50 € pro Kleinkind unter 3 Jahren sowie maximal 25,00 € für Inkontinenzpatienten jährlich gewährt. Es handelt sich dabei um freiwillige Leistungen der Gemeinden, auf die grundsätzlich kein Rechtsanspruch besteht.
Die Richtlinien zur Förderung der Windelentsorgung in der Gemeinde Tholey werden nun aufgrund der generell gestiegenen Verbraucherpreise angepasst und die Zuschüsse auf 75,00 € pro Kleinkind sowie maximal 50,00 € pro Jahr für Inkontinenzpatienten angehoben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Aufhebung des Beschlusses vom 26.04.2022 über die Dauerleihgabe von ehem. Fahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Tholey an Hilfsorganisationen in der Ukraine sowie Beschluss über deren weitere Verwendung
Der Gemeinderat hat beschlossen, den Beschluss vom 26.04.2022 über die Dauerleihgabe eines ausgemusterten stillgelegten Löschfahrzeugs und eines ausgemusterten stillgelegten Mannschaftstransportwagens der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Tholey aufzuheben und die beiden vorgenannten Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Tholey zu Übungszwecken zur Verfügung zu stellen und im Anschluss zu verschrotten.
Hintergrund:
Der Gemeinderat 2022 die Dauerleihgabe eines ausgemusterten und stillgelegten Löschfahrzeugs und eines ausgemusterten und stillgelegten Mannschaftstransportwagens der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Tholey an Hilfsorganisationen in der Ukraine beschlossen. Hierbei handelt es sich um das ehemalige Löschfahrzeug aus dem Löschbezirk Hasborn-Dautweiler und den Mannschaftstransportwagen aus dem Löschbezirk Bergweiler/Sotzweiler, die im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderprogramms II durch Neuanschaffungen ersetzt wurden.
Eine erneute Inbetriebnahme ist aufgrund der Förderrichtlinien nicht gestattet.
Da trotz mehrfacher Nachfrage keinerlei Rückmeldungen seitens angefragter ukrainischer Hilfsorganisationen erfolgte und der Kontakt bedauerlicherweise mittlerweile abgebrochen ist, ist beabsichtigt, die beiden ausgemusterten und stillgelegten Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Tholey zu Übungszwecken zur Verfügung zu stellen und im Nachgang zu verschrotten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Flächennutzungsplan-Teiländerung „Solarpark Dirminger Straße
Der Gemeinderat hat die Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Solarpark Dirminger Straße“ beschlossen und den vom Büro ARGUS CONCEPT ausgearbeiteten Entwurf der Flächennutzungsplan-Teiländerung im Bereich des Bebauungsplanes „Solarpark Dirminger Straße“ gebilligt.
Zudem wurde beschlossen, den Entwurf des Plans und der Begründung mit Umweltbericht öffentlich auszulegen (frühzeitige Beteiligung) und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann auf der
Grundlage des Entwurfs zu beteiligen.
Ferner beschloss der Rat den Bebauungsplan „Solarpark Dirminger Straße“ im Ortsteil Tholey, den Aufstellungsbeschluss sowie die Billigung des Entwurfs des Bebauungsplanes sowie Freigabe für die Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
Hintergrund:
Ein Unternehmen aus Dortmund, ist mit dem Vorhaben auf die Gemeinde Tholey zugekommen, im Bereich südlich bzw. südöstlich der des Gewerbegebiets Auf Rodert in der Dirminger Straße in Tholey eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu errichten. Nach erster Planung ließe sich auf der geplanten Fläche ein Solarkraftwerk mit einer Leistung von etwa 9,5 MWp errichten. Die daraus resultierende Stromproduktion könnte rechnerisch ca. 2.720 Durchschnittshaushalte mit Strom
versorgen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bebauungsplan „Wohngebiet östlich der Friedhofstraße“ in Bergweiler“
Der Gemeinderat hat zum Bebauungsplan „Wohngebiet östlich der Friedhofstraße“ im Ortsteil
Bergweiler den Beschluss zur Billigung des Entwurfes und den Beschluss zur Veröffentlichung im Internet und Auslegung als Beteiligung der Öffentlichkeit sowie den Beschluss zur elektronischen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden gefasst.
Hintergrund:
In Bergweiler soll östlich der Friedhofstraße bzw. nördlich der Straße „Auf der oberen Liß“ neuer Wohnraum auf einer bislang unbebauten, landwirtschaftlich genutzten Fläche geschaffen werden. Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Straße „Auf der oberen Liß“ und wird durch die Errichtung einer Stichstraße mit Wendehammer gesichert.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bebauungsplan „Wohngebiet östlich der Bergweilerstraße“ in Sotzweiler
Der Gemeinderat hat zum Bebauungsplan „Wohngebiet östlich der Bergweilerstraße“ im Ortsteil
Sotzweiler den Beschluss zur Billigung des Entwurfes und den Beschluss zur Veröffentlichung im Internet und Auslegung als Beteiligung der Öffentlichkeit sowie den Beschluss zur elektronischen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden gefasst.
Hintergrund:
In Sotzweiler soll östlich der Bergweilerstraße neuer Wohnraum auf einer bislang unbebauten Grün- bzw. Freifläche mit vereinzeltem Gehölzbestand geschaffen werden. Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über eine Verbindungsstraße zwischen Bergweilerstraße und Bächelweg und ist auf diese Weise gesichert.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsbezirk Sotzweiler/Bergweiler
Der Gemeinderat hat in geheimer Abstimmung Wolfgang Kaspar als stellvertretende Schiedsperson für den Schiedsbezirk Sotzweiler/Bergweiler gewählt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Antrag auf Gewährung von Investitionszuweisungen (§ 11 Saarlandpakt-Gesetz)
Der Gemeinderat der Gemeinde Tholey hat beschlossen, die Gewährung der allgemeinen Investitionszuweisungen nach § 11 Saarlandpakt-Gesetz für das Jahr 2024 zu beantragen und die Mittel für die Finanzierung von Investitionsmaßnahmen im Haushaltsjahr 2024 zu verwenden.
Hintergrund:
Im Rahmen des Saarlandpaktes gewährt das Land allen Gemeinden, sofern sie die gesetzlichen Vorgaben für das strukturelle zahlungsbezogene Ergebnis beachten, in den Jahren 2020 bis 2024 jährlich 15 Mio. € als allgemeine Investitionszuweisungen (§ 11 SPaktG). Auf die Gemeinde Tholey entfällt in diesem Zeitraum jährlich ein Betrag in Höhe von 191.300 €.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss zur künftigen Nutzung von Räumlichkeiten für den Betrieb einer Kindertagesstätte im Ortsteil Hasborn-Dautweiler
Der Gemeinderat hat beschlossen, das Angebot des Generalvikariats des Bistums Trier zur Übernahme der Bauträgerschaft der katholischen KiTa St. Bartholomäus Hasborn-Dautweiler nicht anzunehmen und die Verwaltung aufgefordert, dies dem Generalvikariat
Mitzuteilen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Planungen zum Neubau eines zweigeschossigen Gebäudes gegenüber der Grundschule in Hasborn-Dautweiler zur Unterbringung einer Kindertagesstätte und einer FGTS durch einen Dritten und zur Nutzung des Gebäudes im Teileigentum (FGTS) bzw. zur Miete (Kita) bei jeweils maximaler Ausschöpfung der Fördermittel unter Hinzuziehung juristischer Beratung im Rahmen des Vergabeverfahrens „wettbewerblicher Dialog“ förder- und vergaberechtskonform auszuschreiben.
Der Bürgermeister wurde beauftragt, zur Klärung der Betriebsträgerschaft der künftigen Kindertageseinrichtung am neuen Standort Gespräche mit der Katholischen KiTa gGmbH und weiteren freien Trägern zu führen und parallel Möglichkeiten einer Übernahme der Betriebsträgerschaft durch die Gemeinde Tholey zu prüfen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig