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Tholeyer Nachrichten
Ausgabe 15/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung des Postunternehmens zur unentgeltlichen Teilnahme an den Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 sowie an etwaigen Stichwahlen am 23. Juni 2024 mittels Briefwahl

Als Postunternehmen, bei dem anlässlich der Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 sowie anlässlich der etwa notwendig werdenden Stichwahl (Direktwahl) am 23. Juni 2024 in der Gemeinde Tholey die Wahlbriefe ohne besondere Versendungsform unentgeltlich eingeliefert werden können, wird hiermit gemäß § 37 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWG) die

Deutsche Post AG

Charles-de-Gaulle-Str. 20

53113 Bonn

benannt.

Wird ein Wahlbrief mit Hilfe einer besonderen Versendungsform verschickt, so hat die Absenderin oder der Absender den das jeweils für die Briefbeförderung gültige Leistungsentgelt übersteigenden Betrag zu tragen.

Die unentgeltliche Wahlbriefbeförderung gilt für

a)

alle Kommunalwahlen, die am 09. Juni 2024 in der Gemeinde Tholey stattfinden:

die Wahl zum Kreistag des Landkreises St. Wendel

die Wahl zum Gemeinderat der Gemeinde Tholey

die Wahlen zu den Ortsräten in Bergweiler, Hasborn-Dautweiler, Lindscheid, Neipel, Scheuern, Sotzweiler, Theley, Tholey und Überroth-Niederhofen

die Direktwahl der Landrätin / des Landrates des Landkreises St. Wendel

b)

die etwa notwendig werdende Stichwahl (zur vorgenannten Direktwahl der Landrätin/ des Landrates des Landkreises St. Wendel), die am 23. Juni 2024 in der Gemeinde Tholey stattfindet.

Tholey, den 10. April 2024
Mathias WöllnerGemeindewahlleiter