Am Donnerstag, den 24.04.2025, 20:00 Uhr findet im Pfarrheim Theley eine Genossenschaftsversammlung statt.
| Tagesordnung: | |
| TOP 1) | Eröffnung und Begrüßung |
| TOP 2 | Feststellung der form- und fristgerechten Einladung |
| TOP 3) | Feststellung der anwesenden Jagdgenossen und |
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| der vertretenen Flächen |
| TOP 4) | Bericht des Jagdvorstehers |
| TOP 5) | Berichte des Schriftführers und Kassenverwalters |
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| -Haushaltsrechnung 2024- |
| TOP 6) | Bericht der Kassenprüfer |
| TOP 7) | Bericht des geschäftsführenden Pächters über das |
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| Jagdjahr 2024 |
| TOP 8) | Aussprache zu den Berichten |
| TOP 9) | Wahl eines Versammlungsleiters |
| TOP 10) | Entlastung des Vorstandes |
| TOP 11) | Erstellung und Genehmigung des Haushaltsplanes 2025 |
| TOP 12) | Beschlussfassung zur Übertragung von Aufgaben gem. § 9 der Satzung auf die Gemeinde Tholey |
| TOP 13) | Verschiedenes |
Zu dieser Versammlung werden hiermit alle Eigentümer der zum Jagdbezirk Theley 1 gehörenden bejagbaren Grundflächen eingeladen. Nicht bejagbare Flächen sind nach dem Jagdgesetz z. B. befriedete Bezirke (Haus- und Hofflächen). Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme. Er kann sein Stimmrecht durch einen anderen Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft, durch seinen Ehepartner oder durch volljährige Verwandte in gerader Linie ausüben lassen.
Durch eine Person dürfen nach § 6 Abs. 3 der Satzung höchstens 3 Jagdgenossen vertreten werden. Die Vertretungsberechtigung ist durch schriftliche Vollmacht zu belegen. Die ordnungsgemäß einberufene Versammlung ist gem. § 6 Abs. 1 der Satzung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen beschlussfähig.