Auf Grund der §§ 12 ff. der Eig. VO, zuletzt geändert durch Verordnung vom 08. Dezember 2021 (Amtsblatt I S. 2629), und der Satzung des Zweckverbandes Natura Ill-Theel vom 17.10.2012, veröffentlicht im Amtsblatt des Saarlandes am 13.12.2012, hat die Verbandsversammlung am 27.02.2023 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:
Der Erfolgsplan wird festgesetzt
in den Erträgen auf — 348.010,-- €
in den Aufwendungen auf — 348.060,-- €
Verlust — -50,-- €
Der Vermögensplan wird festgesetzt
in den Einnahmen auf — 4.850,-- €
in den Ausgaben auf — 4.850,-- €
Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 150.000 €.
Es gilt die von der Verbandsversammlung am 27.02.2023 beschlossene Stellenübersicht.
Genehmigung
Der Wirtschaftsplan enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Hinweis
Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 KSVG gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Öffentliche Auslegung
Gemäß analoger Anwendung des § 86 Abs. 4 KSVG wird der Wirtschaftsplan des „Zweckverbandes Natura Ill-Theel“ an mind. sieben Werktagen ausgelegt. Hiermit wird mitgeteilt, dass der Wirtschaftsplan 2023 in der Zeit vom
22.05.2023 bis 31.05.2023
in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Natura Ill-Theel im Schullandheim & Naturerlebniszentrum BiberBurg Berschweiler, In der Meulwies 1, 66646 Marpingen-Berschweiler, ausliegen wird.
Die Einsichtnahme ist von Montag (außer Pfingstmontag) bis Freitag in der Zeit von 09:00 – 12:30 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung unter der Nummer 06827 / 3050500 möglich.