Der Gemeinderat der Gemeinde Tholey hat in seiner Sitzung am 21.03.2024 folgende Richtlinien beschlossen:
Richtlinien der Gemeinde Tholey zur Förderung der Windelentsorgung
Zum 01. Januar 2011 hatte der Entsorgungsverband Saar – EVS mit seinen ihm angeschlossenen Gemeinden das Gebührensystem für die Abfallentsorgung umgestellt. Dies bedeutet, dass seither die Gebühren in Abhängigkeit von der Zahl der Leerungen oder dem Gewicht der Grauen Tonne festgesetzt wurden.
Um finanzielle Nachteile im Zusammenhang mit der Windelentsorgung auszugleichen oder zu vermindern, die sich aus der geänderten Veranlagungsgrundlage bei den Abfallbeseitigungsgebühren ergeben könnten, werden in folgenden Fällen Zuwendungen gewährt.
Bei den Zuwendungen handelt es sich um freiwillige Leistungen der Gemeinde Tholey. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendungen besteht nicht.
1. Babywindeln
Voraussetzungen zur Antragsbewilligung und somit zur Gewährung der Zuwendung sind:
Der Förderbetrag beträgt ab dem 01.01.2024 pauschal 75,00 € pro Kind und wird ab dem 1. Kind unter 3 Jahren gewährt. Die maximale Förderung beträgt 75,00 € pro Kind in 3 Jahren und wird für die Bewilligungszeit ab Geburt im Voraus gewährt und ausgezahlt. Bei zugezogenen Kindern unter 3 Jahren wird der Zuschuss anteilig nach Datum des Zuzuges gewährt.
Ein Antrag ist Voraussetzung zum Erhalt des Zuschusses. Dieser muss unter Verwendung des Formblatts (Babywindel: Anlage 2, s. Innenteil dieser Ausgabe oder online unter www.tholey.de/windelzuschuss) bis maximal 3 Jahre ab Geburt des Kindes gestellt werden.
2. Inkontinenz
Voraussetzungen zur Antragsbewilligung und somit zur Gewährung der Zuwendung sind:
Der Förderbetrag je Inkontinenzpatient beträgt ab dem 01.01.2024 für jedes angefangene Quartal ab Vorliegen der Voraussetzungen pauschal 12,50 €, pro Jahr somit höchstens 50,00 €.
Für Personen, die in Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen wohnen, wird eine Förderung nicht gewährt.
Förderanträge können bei der Gemeinde Tholey für das abgelaufene Abrechnungsjahr gestellt werden. Die Anträge müssen unter Verwendung des Formblattes (Inkontinenz: Anlage 1, s. Innenteil dieser Ausgabe) gestellt werden und sind mit dem Vermerk „Windelentsorgung“ im verschlossenen Umschlag einzureichen.
Die Richtlinien treten rückwirkend ab dem 01. Januar 2024 in Kraft.