Der Gemeinderat der Gemeinde Tholey hat in seiner Sitzung am 22. Mai 2024 Folgendes beschlossen.
Alle Beschlüsse wurden einstimmig gefasst.
Der Gemeinderat hat zu dem Projekt "Sonnenfarm Thea" im Ortsteil Theley die Projektvorstellung zustimmend zur Kenntnis genommen und den Aufstellungsbeschluss zur Teiländerung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Bebauungsplans "Sonnenfarm Thea" und den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Sonnenfarm Thea" gefasst.
Hintergrund:
Die Sonnenfarmen GmbH ist mit dem Vorhaben auf die Gemeindeverwaltung zugekommen, im Bereich westlich der Ortslage von Theley eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu errichten und hat hierzu einen Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Freiflächen-PV-Anlage „Sonnenfarm Thea“ gestellt.
Die Firma Sonnenfarmen GmbH entwickelt, baut und betreibt Sonnenfarmen in Deutschland.
Das geplante Vorhaben der Sonnenfarm Thea soll auf maximal ca. 13 Hektar westlich von Theley errichtet werden. Die Sonnenfarm kann eine Kapazität von bis zu 14 MWp erreichen und wird die Erzeugung von lokalem, grünem Strom weiter steigern und bereits bestehende Freiflächenanlagen im Landkreis ergänzen. Pro Jahr werden voraussichtlich 15.200 MWh sauberer Strom erzeugt. Die Energieproduktion entspricht dem Verbrauch von bis zu 4.400 Haushalten, wobei ca.10.500 Tonnen CO² eingespart werden. Die Planfläche wird momentan landwirtschaftlich bewirtschaftet, liegt ca. 200 Meter von der nächsten Wohnbebauung entfernt und ist von Norden und Osten gut über Feldwege zu erreichen.
Der Gemeinderat hat die Mehrkosten in Höhe von 13.066,75 € brutto in Folge von Mengenmehrungen im Zusammenhang den Baumaßnahmen zur Durchführung von Straßen- und Tiefbauarbeiten in den Ortsteilen Bergweiler und Hasborn-Dautweiler anerkannt.
Hintergrund:
Im Ortsteil Hasborn-Dautweiler ist im Bereich der Straße Am Waldstadion ein Starkregengefahrenpunkt. Dieser sollte schnellstmöglich entschärft werden, indem die Oberflächenentwässerung vor dem Vereinsgebäude des SV Rot-Weiß Hasborn-Dautweiler in der Straße Am Waldstadion optimiert und eine kleine Mulde zur Wasserführung eingebaut werden sollte, um die Bereiche unterhalb der Maßnahme bei Starkregenereignissen möglichst zu entlasten. Dies entspricht auch den Vorschlägen des Klimaanpassungsnetzwerks in der Gemeinde Tholey (KAN-T). Im Ortsteil Bergweiler war die Asphaltfläche vor dem Gemeindefriedhof in einem schlechten Allgemeinzustand. Da diese Fläche nicht vom Glasfaserausbau der Deutschen Glasfaser tangiert wird, wurde diese Maßnahme planmäßig entsprechend der Prioritätenliste des Ortsrates Bergweiler 2023 vorgezogen.
Im Zuge der Maßnahme kam es zu Mengenmehrungen und Mehraufwendungen. Insbesondere im Ortsteil Bergweiler musste aufgrund des äußerst schlechten Fahrbahnaufbaus vollflächig nachgefräst und ebenfalls vollflächig neuasphaltiert werden. Im Ortsteil Hasborn-Dautweiler kam es ebenfalls zu Asphaltmehreinbau. Gemäß der Geschäftsordnung des Gemeinderates waren diese Mehrkosten durch den Gemeinderat anzuerkennen.
Der Gemeinderat hat die Mehrkosten in Höhe von 37.079,13 € brutto in Folge von Mengenmehrungen im Zusammenhang der Baumaßnahme zur Änderung der Oberflächenentwässerung in der Bahnhofstraße im Ortsteil Tholey anerkannt.
Hintergrund:
In Tholey verläuft am südöstlichen Ende der Bahnhofstraße seit Jahrzehnten die Kanaltrasse im Bereich der Gewerbegrundstücke. Daher wurden damals im Zuge der Erschließungsmaßnahme die erforderlichen Straßenentwässerungseinrichtungen im Bereich bestimmter Anwesen nicht an die Kanalisation angeschlossen, sondern das in diese Entwässerungseinrichtungen abfließende Wasser wurde seitlich des Straßendammkörpers auf die bestehenden Gewerbegrundstücke zwischen den Anwesen und dem Pumpwerk des EVS abgeleitet. Der Ausschuss Bauen, Wohnen, Umwelt hat den Bürgermeister ermächtigt, den Auftrag für diese Leistung an die Firma Jablonski & Busch in Höhe von 54.757,09 € brutto zu vergeben. Im Zuge der Maßnahme kam es zu Mengenmehrungen und Mehraufwendungen in Folge der Entsorgung von Erdaushub und Mehreinbau von Rohrmaterial, da die Verlegung tiefer als erwartet durchgeführt werden musste. Auch diese Mehrkosten waren durch den Gemeinderat anzuerkennen.
Der Gemeinderat hat den Auftrag für den Einbau von Betonpflastersteinen im Zusammenhang mit
dem Glasfaserausbau der Deutschen Glasfaser Wholesale GmbH in Höhe von insgesamt 169.813,00 € brutto an die Firma STP solution GmbH, Körprich, vergeben.
Hintergrund:
Im Zuge des Glasfaserausbaus werden viele Straßen und Gehwegflächen aufgegraben. Gemäß dem Telekommunikationsgesetz müssen die Oberflächen wie vorgefunden wiederhergestellt werden, im Falle von bereits defekten Verbundsteinen wäre deren Ersetzung nur durch finanzielle Beteiligung bzw. Bereitstellung von Ersatzsteinen durch die Gemeinde Tholey möglich. Die ausbauende Firma hat angeboten, neue Verbundsteine punktuell einzubauen und ebenfalls benachbarte Asphaltflächen, deren verkehrssichere und mangelfreie Wiederherstellung nicht möglich erscheint, vollflächig mit neuen Betonpflastersteinen zu ersetzen.
Die Gemeinde kann so eine partielle Verbesserung der Belagsstruktur in den Gehwegen erreichen.
Die Gemeindeverwaltung hat alle im Bestand vorhandenen Gehwege mit den Ausbauplänen überlagert und ermittelt, dass ca. 4.000 Quadratmeter Gehweg inkl. der Gräben hiervon betroffen wären.
Der Gemeinderat hat den Auftrag für die Sanierung der Stützmauer am Theelbach in der Forststraße im Ortsteil Sotzweiler in Höhe von 248.831,84 € brutto an die mindestbietende Firma Neunkircher Baugesellschaft mbH, Neunkirchen, vergeben.
Hintergrund:
Die Stützmauer am Theelbach im Ortsteil Sotzweiler (Kreuzungsbereich Engscheiderweg / Forststraße) muss erneuert werden, da sie aufgrund ihres Alters, der mechanischen Belastung sowie mehrerer Hochwasserereignisse nicht mehr verkehrssicher ist. Zudem ist sie einer möglichen zukünftigen Hochwassersituation entsprechend anzupassen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Tholey hat den Auftrag für die Straßensanierung des 1. Bauabschnittes im Kalenderjahr 2024 an die mindestbietende Firma Backes Bauunternehmung AG & Co. KG GmbH, Theley, in Höhe von 132.210,98 € brutto vergeben.
Hintergrund:
Für das Haushaltsjahr 2024 hatte der Gemeinderat bereits Mittel in Höhe von insgesamt 650.000 für diese Zwecke zur Verfügung gestellt. Mit diesem Geld wird derzeit bereits u.a. die Sanierung der Stützmauer in der Kantstraße in Neipel finanziert. Bei den weiteren Sanierungen bzw. Teilsanierungen geht es konkret in Bergweiler um die „Schloßstraße“, in Hasborn-Dautweiler um die „Brückenstraße“, in Sotzweiler um die Straße „Am Theelbach“, in Theley um die „Querstraße“ und die „Mozartstraße“ sowie in Überroth-Niederhofen um die „Hargartstraße“.
Der Gemeinderat hat den Planungsauftrag für die Maßnahme „Kanalerneuerung und Fremdwasserentflechtung Bornweg-Leitzweiler Straße“ im Ortsteil Theley, an das Ingenieurbüro ToSh Bauingenieur GmbH, Eppelborn, mit einem Auftragsvolumen von 62.365,35 € brutto zu vergeben.
Hintergrund:
Der Entsorgungsverband Saar plant derzeit umfangreiche Kanalbaumaßnahmen in der Ortslage von Theley. Diese beinhalten auch den Bau eines Regenüberlaufbauwerkes in der Unterortstraße im Bereich der Einmündung zur Leitzweilerstraße. Auf der Basis von planerischen Abstimmungen mit dem EVS werden seitens des Abwasserbetriebs Kanalerneuerungen zur ordnungsgemäßen Anbindung an die EVS-Anlagen notwendig. Außerdem münden im Bereich der Leitzweilerstraße Höhe Bornweg derzeit zwei Oberflächenwasserkanäle in die Kanalisation, welche vom Kanal zu entflechten und in die Theel abzuleiten sind.
Der Gemeinderat hat beschlossen, die Sanierung des Clubheimes der Sportfreunde Tholey e. V. analog zum Förderbetrag der Sportplanungskommission zu bezuschussen. Der Zuschuss seitens der Sportplanungskommission wird 30 Prozent der Nettoinvestitionskosten und maximal 37.500,00 € betragen.
Hintergrund:
Das Clubheim der Sportfreunde Tholey e. V. befindet sich teilweise in einem sehr schlechten Zustand. Um es weiterhin nutzen zu können, sind dringende Sanierungsarbeiten wie die Neueindeckung des Dachs sowie die Neugestaltung der Sozialräume mit den Sanitäranlagen notwendig. Die SF Tholey e. V. haben diesbezüglich eine Kostenaufstellung durch einen Architekturbüro eingeholt, die sich in der Summe auf ca. 160.000,00 EUR plus Eigenleistungen
belaufen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Tholey beschließt, ab dem 1. August 2024 folgende
Kindergartenbeiträge für die Erstkinder zu erheben:
| Betreuungsmodell | Beitrag ab 01.08.2024 |
| RegelKiGa | 48,00 € |
| GanztagsKiGa | 110,00 € |
| GanztagsKiGa "erweitert"* | 125,00 € |
| 2 Tage GanztagsKiGa & 3 Tage RegelkiGa | 73,00 € |
| 3 Tage GanztagsKiGa & 2 Tage RegelkiGa | 85,00 € |
| Krippe (5 Tage) | 147,00 € |
| Krippe (3 Tage) | 118,00 € |
| 2 Tage GanztagsKiGa & 3 Tage RegelkiGa "erweitert" | 79,00 € |
| 3 Tage GanztagsKiGa & 2 Tage RegelkiGa "erweitert" | 94,00 € |
| Krippe (5 Tage) "erweitert" | 162,00 € |
| Krippe (3 Tage) "erweitert" | 130,00 € |
Der Gemeinderat der Gemeinde Tholey nahm die Ausführungen zum Entwurf des Wirtschaftsplans 2024 und des Wirtschaftsplans 2024 des Feuerwehrzweckverband St. Wendeler Land zustimmend zur Kenntnis und ermächtigte den Bürgermeister, dem Wirtschaftsplan zuzustimmen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Tholey hat die aktuellen Entwicklungen zur Umsetzbarkeit des Projekts „Neubau einer Kindertageseinrichtung bzw. von Räumlichkeiten für die Freiwillige Ganztagsschule“ im Ortsteil Hasborn-Dautweiler zur Kenntnis genommen stimmte der Vergabe der juristischen Beratungsleistungen an die Kanzlei Kohl Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Saarbrücken bzw. Trier zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 20.497,75 € nachträglich zu.
Hintergrund:
In seiner Sitzung vom 21.03.2024 hatte der Rat beschlossen, das Angebot des Generalvikariats des Bistums Trier zur Übernahme der Bauträgerschaft der katholischen KiTa St. Bartholomäus Hasborn-Dautweiler nicht anzunehmen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Planungen zum Neubau eines zweigeschossigen Gebäudes gegenüber der Grundschule in Hasborn-Dautweiler zur Unterbringung einer Kindertagesstätte und einer FGTS bei jeweils maximaler Ausschöpfung der Fördermittel unter Hinzuziehung juristischer Beratung im Rahmen des Vergabeverfahrens „wettbewerblicher Dialog“ förder- und vergaberechtskonform auszuschreiben.
Zur vergaberechtskonformen Ausschreibung der Planungs- bzw. Bauleistungen sollte juristische Fachexpertise von extern hinzugezogen werden. Zur juristischen Vorbereitung, Begleitung und Durchführung der sehr fachspezifischen Vergabe hatte die Gemeindeverwaltung ein Angebot bei der Kanzlei Kohl Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Saarbrücken bzw. Trier angefordert, das sich auf 20.497,75 € brutto beläuft.
Der Gemeinderat hat den die Lärmaktionsplanung 2024 für die Gemeinde Tholey gebilligt und beauftragte die Verwaltung, die Lärmaktionsplanung 2024 unter Einbeziehung der Träger öffentlicher Belange öffentlich auszulegen, um der Bevölkerung Gelegenheit zur Beteiligung zu geben.
Hintergrund:
Im Juni 2002 wurde vom Europäischen Parlament und vom Rat die „Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ („EUUmgebungslärmrichtlinie“) verabschiedet. Mit ihr wurde für die Europäische Union ein gemeinsames Konzept festgelegt, um vorzugsweise schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.
Dazu wurde in einem ersten Schritt die Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten und Betroffenheitsanalysen ermittelt (Lärmkartierung) und die Öffentlichkeit über das Ausmaß informiert (Internet). In einem zweiten Schritt waren auf der Grundlage der Lärmkarten konkrete Maßnahmen in Form eines Aktionsplans auszuarbeiten, um die Lärmbelastung zu verringern bzw. nicht weiter ansteigen zu lassen.
Die Richtlinie sieht ein zeitlich gestaffeltes Vorgehen vor:
In einer ersten Stufe waren bis zum 30. Juni 2007 unter anderem für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 6 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (das sind ca. 16.400 Kfz. pro Tag) Strategische Lärmkarten zu erstellen. Hierzu zählt mit der A 1 auch die Autobahn, die durch das Gebiet der Gemeinde Tholey verläuft. Zum Abschluss dieser ersten Stufe hatte der Gemeinderat von Tholey am 25.06.2008 den Lärmaktionsplan 2008 beschlossen.
In der zweiten Stufe waren bis zum 30. Juni 2012 unter anderem für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (das sind ca. 8.200 Kfz. pro Tag) strategische Lärmkarten zu erstellen. Im Bereich der Gemeinde Tholey sind wiederum die A 1 sowie die B 269, die L 135 und die L 147 betroffen. Für das gesamte Saarland wurde diese
Lärmkartierung – wie bereits in der ersten Stufe - vom Umwelt Campus in Birkenfeld im Auftrag des Ministeriums für Umwelt erstellt. Der Gemeinderat hatte zudem den Lärmaktionsplan 2013 für die Gemeinde Tholey beschlossen.
Im Zuge der 3. Runde der Lärmaktionsplanung (2018) wurde besonders darauf geachtet, von der Ausweisung „Ruhiger Gebiete“ Gebrauch zu machen. Daher wurde ein ca. 4,6 ha großes Gebiet im Bereich Hortwald in Theley als ruhiges Gebiet ausgewiesen. Weitere Maßnahmen wurden nicht vorgesehen.
Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss der Gemeinde Tholey hat beschlossen, die Sanierung des Clubheimes des Tennisclubs Theley e. V. analog zum Förderbetrag der Sportplanungskommission zu bezuschussen. Der Zuschuss seitens der Sportplanungskommission wird von der Verwaltung auf 7.860,00 € geschätzt.
Hintergrund:
Das Clubheim des Tennisclubs Theley e. V. befindet sich teilweise in einem schlechten Zustand. Um es weiterhin nutzen zu können, sind dringende Sanierungsarbeiten wie die Neueindeckung des Dachs sowie die Neugestaltung des Thekenbereiches mit Kühlungen notwendig. Der Tennisclub hat hierfür bereits Angebote eingeholt, die sich in der Summe auf ca. 30.000,00 EUR belaufen.
Der Tennisclub Theley e. V. geht davon aus, dass die Sportplanungskommission für die Investitionsmaßnahmen zur Sanierung des Clubheimes einen Zuschuss gewährt.
Dieser wird von der Verwaltung auf rd. 7.860,00 EUR (30 % der bezuschussungsfähigen Nettoinvestitionskosten in Höhe von rd. 26.000,00 EUR).
Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss hat die Aufträge für den Kauf und die Lieferung der Schulbücher und Arbeitshefte sowie Arbeitsmittel nach durchgeführtem Vergabeverfahren für die Grundschule Hasborn-Dautweiler an den Anbieter Ursula Malburg, Hauptstr. 15a, 66636 Tholey OT Hasborn-Dautweiler zum geprüften Endpreis von insgesamt 19.207,96 € und für die Grundschule Theley an den Anbieter KLEIN Buch+Papier GmbH, Bahnhofstraße 13, 66606 St. Wendel zum geprüften Endpreis von insgesamt 13.462,70 € vergeben.
Der Ausschuss Bauen, Wohnen, Umwelt der Gemeinde Tholey hat beschlossen, die mindestbietende Firma WPW GmbH, Saarbrücken, mit der Erbringung der Leistungen im Vergabemanagement für den Umbau des ehemaligen Seniorenheims in eine neue Kindertageseinrichtung im Ortsteil Theley zur Angebotssumme i. H. v. 27.370,00 € brutto zu beauftragen.
Hintergrund:
Nachdem der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 27.09.2023 den Ankauf des ehemaligen Seniorenheims im Ortsteil Theley beschlossen hatte, konnte zwischenzeitlich das notarielle Vertragswerk unterzeichnet werden. Das Gebäude bietet ausreichend Platz und Infrastruktur, um durch entsprechende Umbaumaßnahmen zu einer Kindertageseinrichtung den Bedürfnissen von Kindern und ihrem Betreuungspersonal gerecht zu werden. Die Umgestaltung dieses Gebäudes wird es zudem ermöglichen, zusätzliche Betreuungsplätze anzubieten und die Qualität der Betreuung zu verbessern.
Um diesen Umgestaltungsprozess in Gang zu setzen, ist es erforderlich, ein Vergabeverfahren zur Auswahl eines Architekturbüros zur Objektplanung sowie eines Ingenieurbüros zur technischen Gebäudeausrüstung einzuleiten. Die Gemeindeverwaltung hat sich dazu entschieden, ein externes Planungsbüro als Vergabemanager hinzuzuziehen, um das komplexe Vergabeverfahren zu begleiten.
Der Ausschuss Bauen, Wohnen, Umwelt der Gemeinde Tholey hat beschlossen, den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Lebenshilfe Nordsaarland Werkstätte gGmbH aus Merzig, mit der Übernahme von Grünpflegearbeiten auf dem Gemeindegebiet durch die Zurverfügungstellung von vier Mitarbeitern für die Dauer von 11 Wochen zu einem Brutto-Preis von 26.600,20 € zu beauftragen.