Am Mittwoch, den 12. Juli 2023, 19.00 Uhr findet im Pfarrheim Theley eine Genossenschaftsversammlung des Jagdbezirkes Theley 1 statt.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Eröffnung und Begrüßung |
| 2. | Feststellung der form- und fristgerechten Einladung |
| 3. | Feststellung der anwesenden Jagdgenossinnen/Jagdgenossen und der vertretenen Flächen |
| 4. | Bericht des Jagdvorstehers |
| 5. | Berichte des Schriftführers und Kassenverwalters – Haushaltsrechnungen 2019/2020/2021/2022 |
| 6. | Bericht des geschäftsführenden Pächters über die Jagdjahre 2019-2022 |
| 7. | Genehmigung des Haushaltes 2023 |
| 8. | Aussprache zu den Berichten |
| 9. | Wahl eines Versammlungsleiters |
| 10. | Entlastung des Vorstandes |
| 11. | Verabschiedung der Neufassung der Satzung für die Jagdgenossenschaft Theley 1 |
| 12. | Wegebaumaßnahmen |
| 13. | Verschiedenes |
Zu dieser Versammlung werden hiermit alle Eigentümer der zum Jagd-bezirk Theley 1 gehörenden bejagbaren Grundflächen eingeladen. Nicht bejagbare Flächen sind nach dem Jagdgesetz z. B. befriederte Bezirke (Haus- und Hofflächen). Jede(r) Jagdgenossin/Jagdgenosse hat eine Stimme. Sie/Er kann ihr/sein Stimmrecht durch eine(n) ande re(en) Jagdgenossin/Jagdgenossen, durch ihren/seinen Ehepartner oder durch Verwandte bis zum dritten Grad oder Verschwägerte bis zum zweiten Grad ausüben lassen. Die schriftliche, beglaubigte Vollmacht ist in jedem Falle der Vertretung erforderlich. Kein(e) Jagdgenossin/Jagdgenosse kann mehr als drei Vollmachten auf sich vereinigen. Die ordnungsgemäß einberufene Versammlung ist gem. § 8 der Satzung ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden und vertretenen Jagdgenossinnen/Jagdgenossen beschlussfähig.