Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 09. Dezember 2020 (Amtsbl. S. 1341), hat der Gemeinderat am 12. Dezember 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird festgesetzt
| 1. im Ergebnishaushalt mit | |
| dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 30.905.090 EUR |
| dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 33.493.838 EUR |
| im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf | - 2.588.748 EUR |
| 2. im Finanzhaushalt mit | |
| den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 6.427.300 EUR |
| den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 9.108.300 EUR |
| dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf | - 2.681.000 EUR |
| den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 4.614.068 EUR |
| den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.010.000 EUR |
| dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf | 3.604.068 EUR |
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf — 2.681.000 EUR
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt
auf — 1.860.000 EUR
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt
auf — 10.000.000 EUR
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des
Ergebnishaushaltes wird festgesetzt auf — 2.588.748 EUR
Die Hebesätze für die Realsteuern ab dem Kalenderjahr 2019 wurden vom Gemeinderat in der Sitzung am 25. Oktober 2017 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
| |
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 340 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 450 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 425 v.H. | |
Es gilt der vom Gemeinderat am 12. Dezember 2023 beschlossene Stellenplan.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 91 Abs. 4 und § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- erforderlichen Genehmigungen der Kommunalaufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Genehmigung
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2024 der Gemeinde Tholey genehmige ich gemäß § 91 Abs. 4 und § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)
1. den genehmigungspflichtigen Teil der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
1.466.000,00 €
2. den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von
2.681.000,00 €
Der Haushaltsplan liegt mit seinen Anlagen vom 01.07.2024 bis einschließlich 12.07.2024 zur Einsichtnahme im Rathaus in Tholey während der Dienststunden öffentlich aus. Eine Einsichtnahme ist mit der Verwaltung telefonisch abzustimmen (06853/50835 und 50837).
| Die Dienststunden sind: | |
| Montag, Dienstag und Donnerstag | 8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr |
| Mittwoch | 8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr |
| Freitag | 8.30 – 12.00 Uhr |