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Tholeyer Nachrichten
Ausgabe 26/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Haushaltssatzung der Gemeinde Tholey

für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 09. Dezember 2020 (Amtsbl. S. 1341), hat der Gemeinderat am 12. Dezember 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

30.905.090 EUR

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

33.493.838 EUR

im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf

- 2.588.748 EUR

2. im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

6.427.300 EUR

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

9.108.300 EUR

dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf

- 2.681.000 EUR

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

4.614.068 EUR

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

1.010.000 EUR

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf

3.604.068 EUR

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf  —  2.681.000 EUR

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt

auf  — 1.860.000 EUR

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt

auf  — 10.000.000 EUR

§ 5

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des

Ergebnishaushaltes wird festgesetzt auf  —  2.588.748 EUR

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern ab dem Kalenderjahr 2019 wurden vom Gemeinderat in der Sitzung am 25. Oktober 2017 wie folgt festgesetzt:

§ 7

Es gilt der vom Gemeinderat am 12. Dezember 2023 beschlossene Stellenplan.

66636 Tholey, den 12. Dezember 2023
Andreas Maldener
Bürgermeister

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 91 Abs. 4 und § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- erforderlichen Genehmigungen der Kommunalaufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Genehmigung

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2024 der Gemeinde Tholey genehmige ich gemäß § 91 Abs. 4 und § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)

1. den genehmigungspflichtigen Teil der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

1.466.000,00 €

2. den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von

2.681.000,00 €

St. Ingbert, 12.04.2024
Im Auftrag
Birgit Heib

Der Haushaltsplan liegt mit seinen Anlagen vom 01.07.2024 bis einschließlich 12.07.2024 zur Einsichtnahme im Rathaus in Tholey während der Dienststunden öffentlich aus. Eine Einsichtnahme ist mit der Verwaltung telefonisch abzustimmen (06853/50835 und 50837).

Die Dienststunden sind:

Montag, Dienstag und Donnerstag

8.30 – 12.00 Uhr

und 13.30 – 16.00 Uhr

Mittwoch

8.30 – 12.00 Uhr

und 13.30 – 18.00 Uhr

Freitag

8.30 – 12.00 Uhr

Tholey, den 24.06.2024
Andreas Maldener
Bürgermeister