Auf Grund der §§ 12 ff. der EigVO und der Betriebsatzung für den Abwasserbetrieb der Gemeinde Tholey vom 14. September 2004 hat der Gemeinderat am 15. November 2023 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen
Der Erfolgsplan wird festgesetzt
in den Erträgen auf — 3.344.182,00 €
in den Aufwendungen auf — 3.491.614,00 €
Der Vermögensplan wird festgesetzt
in den Einnahmen auf — 2.700.062,00 €
in den Ausgaben auf — 2.700.062,00 €
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
wird festgesetzt auf — 1.942.055,00 €
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
wird festgesetzt auf — 1.480.000,00 €
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
wird festgesetzt auf — 2.000.000,00 €
Die vorstehende Betriebssatzung für das Wirtschaftsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 102 Abs. 3 in Verbindung mit § 91 Abs. 4 und § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) erforderliche Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 2 und § 3 der Betriebssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Genehmigung
Im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2024 des „Abwasserbetriebes der Gemeinde Tholey“ genehmige ich gemäß § 102 Abs. 3 in Verbindung mit § 91 Abs. 4 und § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)
| 1. | den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.480.000,00 €, |
| 2. | den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 1.942.055,00 €. |
Der Wirtschaftsplan liegt vom 01.07.2024 bis einschließlich 12.07.2024 zur Einsichtnahme im Rathaus in Tholey während der Dienststunden öffentlich aus. Die Einsichtnahme ist mit der Verwaltung telefonisch abzustimmen (06583/50835 und 50837).
Die Dienststunden sind
Montag, Dienstag und Donnerstag — 8.30 - 12.00 Uhr
und — 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch — 8.30 - 12.00 Uhr
und — 13.30 - 18.00 Uhr
Freitag — 8.30 - 12.00 Uhr