Der Gemeinderat der Gemeinde Tholey hat in seiner Sitzung am 13.07.2022 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB i. beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Ende Krettnicher Weg“ einzuleiten (s. Anlage Geltungsbereich). In seiner Sitzung am 13.07.2022 hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Ende Krettnicher Weg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung, gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Im Ortsteil Überroth-Niederhofen in der Gemeinde Tholey soll am Ende des Krettnicher Weges neuer Wohnraum in Form einer „Ortsabrundung“ geschaffen werden. Konkret handelt es sich hierbei um ca. 6 Wohngebäude, die auf bislang unbebauten Grünflächen mit Baumbestand am nördlichen Siedlungsrand (nördlich des Holunderweges) errichtet werden. Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Straße „Krettnicher Weg“ und wird durch die Errichtung einer Stichstraße mit Wendehammer gesichert. Die erforderlichen Stellplätze können vollständig innerhalb des Geltungsbereiches organisiert werden.
Aktuell besteht für das Plangebiet bereits ein Bebauungsplan („Im Flürchen Teil IV“ von 2002). Nach aktueller Rechtsgrundlage ist das Planvorhaben allerdings nicht realisierungsfähig. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Vorhabens bedarf es daher der Aufstellung des Bebauungsplanes.
Der Bebauungsplan „Wohnbebauung Ende Krettnicher Weg“ ersetzt in seinem Geltungsbereich den Bebauungsplan „Im Flürchen Teil IV“ (von 2002).
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 4.200 m2.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 13b und § 13 BauGB aufgestellt.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Tholey stellt für das Plangebiet eine Fläche für Landwirtschaft dar. Das Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB ist somit nicht erfüllt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst.
Gemäß §§ 13a, 13 BauGB und 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung, in der Zeit vom 16.08.2022 bis einschließlich 16.09.2022 während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Tholey im Besprechungszimmer des Fachbereichs Bauen, Wohnen, Umwelt zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das Internetportal der Gemeinde Tholey (https://www.tholey.de) und über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse bauamt@tholey.de vorgebracht werden, nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) i.V.m. § 13a und § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gemäß § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.