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Tholeyer Nachrichten
Ausgabe 31/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzungder Gemeinde Tholeyfür das Haushaltsjahr 2023

Bekanntmachung

Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 09. Dezember 2020 (Amtsbl. S. 1341), hat der Gemeinderat am 14. Dezember 2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf  —  28.038.744 EUR

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  29.428.988 EUR

im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf  —  - 1.390.244 EUR

2. im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  3.760.850 EUR

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  6.369.850 EUR

dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf  —  - 2.609.000 EUR

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  3.356.064 EUR

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  962.000 EUR

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf  —  2.394.064 EUR

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

wird festgesetzt auf —  2.609.000 EUR

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

wird festgesetzt auf —  1.700.000 EUR

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

wird festgesetzt auf  — 10.000.000 EUR

§ 5

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des

Ergebnishaushaltes wird festgesetzt auf  — 1.390.244 EUR

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern ab dem Kalenderjahr 2019 wurden vom Gemeinderat in der Sitzung am 25. Oktober 2017 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)  —  340 v.H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)  —  450 v.H.

2. Gewerbesteuer  —  425 v.H.

§ 7

Es gilt der vom Gemeinderat am 14. Dezember 2022 beschlossene Stellenplan.

66636 Tholey, den 14. Dezember 2022
Andreas Maldener
Bürgermeister

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 91 Abs. 4 und § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- erforderlichen Genehmigungen der Kommunalaufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Genehmigung

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Tholey genehmige ich gemäß § 91 Abs. 4 und § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)

1.

den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

in Höhe von — 2.609.000,00 €

2.

den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

in Höhe von — 1.700.000,00 €

St. Ingbert, 11.04.2023
Im Auftrag
Thomas Frey

Der Haushaltsplan liegt mit seinen Anlagen vom 07.08.2023 bis einschließlich 17.08.2023 zur Einsichtnahme im Rathaus in Tholey während der Dienststunden öffentlich aus. Eine Einsichtnahme ist mit der Verwaltung telefonisch abzustimmen (06853/50835 und 50837).

Die Dienststunden sind:

Montag, Dienstag

und Donnerstag

8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr

Mittwoch

8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr

Freitag

8.30 – 12.00 Uhr

Tholey, den 01.08.2023
Andreas Maldener
Bürgermeister