Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 09. Dezember 2020 (Amtsbl. S. 1341), hat der Gemeinderat am 14. Dezember 2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 28.038.744 EUR
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 29.428.988 EUR
im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf — - 1.390.244 EUR
2. im Finanzhaushalt mit
den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 3.760.850 EUR
den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 6.369.850 EUR
dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf — - 2.609.000 EUR
den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 3.356.064 EUR
den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 962.000 EUR
dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf — 2.394.064 EUR
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
wird festgesetzt auf — 2.609.000 EUR
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
wird festgesetzt auf — 1.700.000 EUR
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
wird festgesetzt auf — 10.000.000 EUR
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des
Ergebnishaushaltes wird festgesetzt auf — 1.390.244 EUR
Die Hebesätze für die Realsteuern ab dem Kalenderjahr 2019 wurden vom Gemeinderat in der Sitzung am 25. Oktober 2017 wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | |
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) — 340 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) — 450 v.H. |
| 2. Gewerbesteuer — 425 v.H. | |
Es gilt der vom Gemeinderat am 14. Dezember 2022 beschlossene Stellenplan.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 91 Abs. 4 und § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- erforderlichen Genehmigungen der Kommunalaufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Genehmigung
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Tholey genehmige ich gemäß § 91 Abs. 4 und § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)
| 1. | den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von — 2.609.000,00 € |
| 2. | den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von — 1.700.000,00 € |
Der Haushaltsplan liegt mit seinen Anlagen vom 07.08.2023 bis einschließlich 17.08.2023 zur Einsichtnahme im Rathaus in Tholey während der Dienststunden öffentlich aus. Eine Einsichtnahme ist mit der Verwaltung telefonisch abzustimmen (06853/50835 und 50837).
| Die Dienststunden sind: | |
| Montag, Dienstag und Donnerstag | 8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr |
| Mittwoch | 8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr |
| Freitag | 8.30 – 12.00 Uhr |