Am Donnerstag, 29.09.22, findet um 18:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Überroth-Niederhofen eine Jagdgenossenschaftsversammlung des Jagdbezirkes Scheuern/Neipel statt.
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 2. | Bericht des Jagdvorstehers |
| 3. | Beratung und Entscheidung über die Anschaffung einer Drohne zur Rehkitzrettung gemeinsam mit dem Jagdbezirk Überroth-Niederhofen/Lindscheid |
| 4. | Änderung des bestehenden Haushaltsplanes 2022 |
| 5. | Verschiedenes |
Zu dieser Versammlung sind alle Grundstückseigentümer der Jagdgenossenschaft Scheuern/Neipel recht herzlich eingeladen.
Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind alle Eigentümer bejagbarer Flächen auf den Gemarkungen der Ortsteile Scheuern und Neipel. Hierzu zählen nicht: Hausgärten, Hofflächen, Friedhöfe und Autobahnen.
Gemäß § 8 der Satzung der Jagdgenossenschaft Scheuern/Neipel vom 14.05.1976 ist die ordnungsgemäß einberufene Versammlung ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden oder vertretenen Jagdgenossen beschlussfähig.
Anmerkung: Ein Jagdgenosse darf nicht mehr als 3 Vollmachten auf sich vereinigen. Die Vollmachten müssen schriftlich vorliegen und beglaubigt sein.