Auf Grund der §§ 12 ff. der EigVO und der Betriebsatzung für den Abwasserbetrieb der Gemeinde Tholey vom 14. September 2004 hat der Gemeinderat am 06. November 2024 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen
| Der Erfolgsplan wird festgesetzt | |
| in den Erträgen auf | 3.735.184,00 € |
| in den Aufwendungen auf | 3.879.811,00 € |
| Der Vermögensplan wird festgesetzt | |
| in den Einnahmen auf | 2.699.381,00 € |
| in den Ausgaben auf | 2.699.381,00 € |
| Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen | |
| wird festgesetzt auf | 1.969.716,00 € |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen | |
| wird festgesetzt auf | 380.000,00 € |
| Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung | |
| wird festgesetzt auf | 2.000.000,00 € |
Die vorstehende Betriebssatzung für das Wirtschaftsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 102 Abs. 3 in Verbindung mit § 91 Abs. 4 und § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) erforderliche Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 2 und § 3 der Betriebssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Genehmigung
Im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2025 des „Abwasserbetriebes der Gemeinde Tholey“ genehmige ich gemäß § 102 Abs. 3 in Verbindung mit § 91 Abs. 4 und § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)
| 1. | den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von |
| 380.000,00 €, sowie | |
| 2. | den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von |
| 1.969.716,00 €. | |
Der Wirtschaftsplan liegt vom 22.09.2025 bis einschließlich 02.10.2025 zur Einsichtnahme im Rathaus in Tholey während der Dienststunden öffentlich aus. Die Einsichtnahme ist mit der Verwaltung telefonisch abzustimmen (06583/50835 und 50837).
Die Dienststunden sind:
| Montag, Dienstag und Donnerstag | 8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr |
| Mittwoch | 8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr |
| Freitag | 8.30 – 12.00 Uhr |