Der Gemeinderat der Gemeinde Tholey hat in seiner Sitzung am 2. September 2026 Folgendes beschlossen. Alle Beschlüsse wurden einstimmig gefasst:
Der Gemeinderat hat beschlossen, das Nachtragsangebot der WiR Solutions GmbH aus Greven für die technischen Beratungsleistungen im Rahmen des Gigabitausbaus in Höhe von 7.913,50 Euro brutto zu beauftragen.
Hintergrund: Für den geförderten Ausbau der sogenannten „Grauen Flecken“, also der Bereiche, in denen kein eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau erfolgt, hatte die Gemeinde bereits technische Beratungsleistungen vergeben. Im Rahmen des Prozesses wurde ein Auftrag für technische Beratungsleistungen in Höhe von 25.882,50 Euro brutto an den wirtschaftlichsten Bieter, das Unternehmen WiR Solutions GmbH aus Greven, vergeben. Wegen eines erhöhten Abstimmungsbedarfs mit dem zuständigen Ministerium und den Telekommunikationsunternehmen wurde das ursprünglich vorgesehene Stundenkontingent überschritten. Das Gesamtvorhaben mit Kosten von 2,6 Millionen Euro wird von Bund und Land gefördert; die Gemeinde muss fünf Prozent Eigenmittel aufbringen.
Der Gemeinderat hat beschlossen, den Auftrag für die Sicherung des römischen Mauerwerks am Schaumbergplateau zum Preis von 26.456,77 Euro brutto an die Fachfirma Glöckner Natursteine, Neunkirchen-Hangard, zu vergeben.
Hintergrund: Nach Abschluss der Freilegungs- und Ausgrabungsarbeiten müssen zahlreiche Bereiche der römischen und mittelalterlichen Mauerwerksreste fachgerecht gesichert und stabilisiert werden. Dadurch sollen die historischen Funde dauerhaft erhalten und zugleich die Verkehrssicherheit der umliegenden Wege gewährleistet werden. Für eine Erweiterung der Förderung durch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz und das Landesdenkmalamt liegt bereits eine mündliche Zusage vor.
Der Gemeinderat hat beschlossen, den Auftrag für die Straßensanierungsmaßnahmen 2026 in den Straßen Auf Reiserfeld in Überroth-Niederhofen, Forststraße in Sotzweiler und Zum Wäldchen als Verbindungsstraße zwischen Neipel und Limbach zum Preis von 101.831 Euro brutto an die Backes Bauunternehmung AG & Co. KG, Theley, zu vergeben.
Hintergrund: Verschiedene Straßen und Straßenabschnitte in der Gemeinde sind in einem schlechten bis sehr schlechten Zustand. Die Gemeindestraßen wurden hinsichtlich Schadensbild, Umsetzbarkeit, Dringlichkeit und Priorität bewertet. Für die drei genannten Abschnitte wurde ein dringender Sanierungsbedarf festgestellt. Dabei wird auch eine Kostenerstattung der Deutschen Glasfaser in Höhe von 29.222,57 Euro berücksichtigt.
Der Gemeinderat hat beschlossen, den Auftrag für die Inlinersanierung im Rahmen der Maßnahme „Sanierung schadhafter Kanäle der Priorität 1A“ in Neipel und Lindscheid zum Preis von 27.908,90 Euro brutto an die Diringer & Scheidel Rohrsanierung GmbH & Co. KG zu erweitern.
Hintergrund: Bei Restarbeiten an der Kanalisation wurde auf einem Privatgrundstück in Neipel ein bislang verdeckter Zwischenschacht freigelegt. Eine anschließende Kamerabefahrung zeigte dringenden Sanierungsbedarf an einer rund 20 Meter langen Kanalhaltung mit einem Durchmesser von 600 Millimetern. Die Arbeiten sollen im Rahmen des bestehenden Vertrages ausgeführt werden.
Der Gemeinderat hat beschlossen, den Auftrag für die Raumlufttechnische Anlage der neuen Kindertagesstätte in Theley an die mindestbietende Firma LKU GmbH aus Merzig zum Preis von 381.678,58 Euro brutto zu vergeben.
Hintergrund: Die Gemeinde Tholey hat das ehemalige Seniorenhaus in der Primstalstraße 30 A in Theley erworben und baut das Gebäude zu einer Kindertagesstätte um. Im ersten Bauabschnitt entstehen im Erdgeschoss drei Krippengruppen und im Obergeschoss sechs Kitagruppen. Die Raumlufttechnische Anlage ist Teil der technischen Gebäudeausstattung und für die sichere Umnutzung der Räume erforderlich.
Der Gemeinderat hat beschlossen, den Auftrag für die Elektroarbeiten der neuen Kindertagesstätte in Theley an die mindestbietende Firma ESS GmbH aus Heusweiler zum Preis von 714.160,52 Euro brutto zu vergeben.
Der Gemeinderat hat beschlossen, den Auftrag für die Heizungs- und Sanitärarbeiten, einschließlich Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen sowie Wärmeversorgungsanlagen, der neuen Kindertagesstätte in Theley an die mindestbietende Firma A. Brunk Heizung und Sanitär GmbH aus Saarbrücken zum Preis von 271.163 Euro brutto zu vergeben.
Der Gemeinderat hat beschlossen, die öffentliche Ausschreibung für die Abbruch-, Erd-, Mauer- und Betonarbeiten aufzuheben, da kein Angebot eingegangen war. Gleichzeitig wurde der Ausschuss Bauen, Wohnen, Umwelt ermächtigt, den Auftrag nach erneuter Ausschreibung an die mindestbietende Firma zu vergeben.
Der Gemeinderat hat beschlossen, den Ausschuss Bauen, Wohnen, Umwelt zu ermächtigen, die Arbeiten zur Herrichtung der Außenflächen des Kindercampus sowie für die baulichen Anpassungen der Verkehrsanbindung für Schule und Kindercampus in einer Sondersitzung an das mindestbietende Unternehmen zu vergeben.
Hintergrund: Im Zuge der Errichtung des Kindercampus müssen die Außenspielflächen für die Kita hergestellt und die Verkehrssituation im Bereich von Kindercampus und Schule angepasst werden. Die Planungen sind abgeschlossen und die Unterlagen für die Ausschreibung vorbereitet. Die Kosten für das Projekt werden auf rund 1,6 Millionen Euro brutto geschätzt.
Der Gemeinderat hat beschlossen, die Errichtung einer Kunstrasenanlage der Sportfreunde Tholey e. V. mit maximal 12.500 Euro zu bezuschussen und die dafür erforderlichen Mittel im Haushaltsplan 2027 bereitzustellen.
Hintergrund: Die Sportfreunde Tholey wollen zusätzlich zum vorhandenen Naturrasenplatz eine 60 mal 40 Meter große Kunstrasenanlage errichten, um insbesondere in den Wintermonaten den Trainingsbetrieb der Jugend- und Aktivenmannschaften aufrechterhalten zu können. Die Sportplanungskommission hat ebenfalls eine Förderung von maximal 12.500 Euro vorgesehen.
Der Gemeinderat hat beschlossen, die Bedarfszuweisung für die Erweiterung des Clubheims des SV Bohnental Scheuern e.V. in Höhe von 25.110 Euro nach Eingang bei der Gemeinde als überplanmäßige Ausgabe an den Verein auszuzahlen. Für die Gemeinde entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.
Hintergrund: Das Clubheim wird modernisiert und erweitert, damit es heutigen Anforderungen entspricht und neben sportlichen Zwecken stärker der dörflichen Gemeinschaft zur Verfügung steht. Einen Investitionszuschuss von 25.110 Euro hatte der Gemeinderat bereits beschlossen. Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport bewilligte anschließend eine Bedarfszuweisung in gleicher Höhe, die nun an den Verein weitergeleitet wird.
Der Gemeinderat hat beschlossen, die Kooperationsvereinbarung zwischen der Benediktiner Abtei Tholey e. V. und der Gemeinde Tholey zum gemeinsamen Betrieb der Tourist-Information zu ändern. Zusätzliche finanzielle Mittel sind dafür nicht erforderlich; der bestehende Pachtvertrag bleibt unberührt.
Hintergrund: Die Vereinbarung wird an die seit ihrem Abschluss veränderten Rahmenbedingungen angepasst. Dazu zählen insbesondere die Eröffnung des Klostershops, technische Neuerungen beim Kassensystem sowie Erfahrungen aus dem bisherigen Betrieb. Aufgaben und Verantwortungsbereiche der beiden Vertragspartner werden entsprechend neu geregelt.
Der Gemeinderat hat beschlossen, die Betriebsordnung des EVS-Wertstoffzentrums der Gemeinde Tholey in Hasborn-Dautweiler zu ändern. Finanzielle Mittel sind dafür nicht erforderlich.
Hintergrund: Die zuletzt 2015 geänderte Satzung wird an die Vorgaben des EVS und die aktuellen Abläufe angepasst. Künftig wird unter anderem berücksichtigt, dass gewerbliche Anlieferungen nicht zulässig und bargeldlose Zahlungen möglich sind. Zudem wird klargestellt, dass beim Wertstoffzentrum ausschließlich Baustyropor angenommen wird.
Der Gemeinderat hat beschlossen, die eingegangenen Stellungnahmen abzuwägen und das Ergebnis in die Planung zu übernehmen sowie die Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Seniorenwohnen Am Weiher“ festzustellen. Die Verwaltung wurde mit den weiteren Verfahrensschritten beauftragt.
Hintergrund: Auf der bislang unbebauten innerörtlichen Fläche „Auf den Hofen“ soll ein Seniorenhaus mit rund 80 Plätzen entstehen. Da dort derzeit kein Bebauungsplan besteht, müssen die planungsrechtlichen Voraussetzungen durch eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes und die parallele Aufstellung eines Bebauungsplanes geschaffen werden. Die Kosten beider Bauleitplanverfahren betragen zusammen 16.065 Euro brutto und werden von der GFA mbH erstattet.
Der Gemeinderat hat beschlossen, die eingegangenen Stellungnahmen abzuwägen und das Ergebnis in die Planung zu übernehmen sowie den Bebauungsplan „Seniorenwohnen Am Weiher“ als Satzung zu beschließen. Die Verwaltung wurde mit der Bekanntmachung und den weiteren Verfahrensschritten beauftragt.
Hintergrund: Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den geplanten Neubau eines Seniorenhauses geschaffen. Das Verfahren erfolgt parallel zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes. Die Kosten für beide Bauleitplanverfahren betragen zusammen 16.065 Euro brutto und werden vollständig von der GFA mbH erstattet.
Der Gemeinderat hat beschlossen, den Umbau und Ersatzneubau des Freizeithauses St. Mauritius auf Grundlage des vorliegenden Finanzierungsvorschlags fortzuführen und in den kommenden Haushaltsjahren finanziell abzubilden. Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendigen Schritte mit den Fördermittelgebern und den beauftragten Planern einzuleiten. Bei Gesamtkosten von rund 8,7 Millionen Euro brutto sind rund 6 Millionen Euro über die Städtebauförderung förderfähig, woraus ein Zuschuss von rund 4 Millionen Euro erwartet wird. Weitere 2,5 Millionen Euro sollen aus dem Sondervermögen eingesetzt werden. Nach einer zusätzlichen Bedarfszuweisung verbleibt voraussichtlich ein kreditfinanzierter Eigenanteil der Gemeinde von rund 1,1 bis 1,7 Millionen Euro.
Hintergrund: Das bestehende Freizeithaus soll grundlegend saniert und durch einen Ersatzneubau erweitert werden. Damit soll insbesondere eine geeignete Veranstaltungsstätte für größere kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen geschaffen werden. Nach Abstimmungen mit dem zuständigen Ministerium liegt eine grundsätzliche Finanzierungszusage vor. Kampfmittelsondierungen und Sondierungsgrabungen des Landesdenkmalamtes wurden ohne Befund abgeschlossen, sodass die Fläche als bebaubar gilt.