Ist eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung notwendig? Oder eine Patientenverfügung? Ist die „alte“ Vollmacht noch gültig? Reicht die Unterschrift vor Zeugen? Muss ein Notar aufgesucht werden?
Antworten auf diese und andere Fragen rund um die Vorsorge liefern die Mitarbeiter der Betreuungsbehörde des Landkreises Sankt Wendel während eines kostenfreien Vortrags am Mittwoch, 9. Oktober, 18 Uhr, großer Sitzungssaal des Landratsamtes St. Wendel, Mommstr. 25a.
Anmeldung bis Dienstag, 8. Oktober:
E-Mail: betreuungsbehoerde@lkwnd.de
Tel. (06851) 801-5210, -5211, -5212, -5213 oder -5214.