Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 13.12.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes „Östlich Am Weiher“ gefasst hat.
Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Fläche für Landwirtschaft, um die derzeit als geplante Wohnbaufläche ausgewiesene Fläche, aufgrund naturschutzrechtlicher Restriktionen sowie aus Gründen der Flächenverfügbarkeit, zurückzunehmen. Derzeit verhindert die Fläche, wegen der weiteren Flächenanrechnung zur Wohneinheitenbilanz der Gemeinde, die langfristige Entwicklung anderer Wohnangebote bzw. -gebiete in der Gemeinde Tholey und insbesondere dem Ortsteil Tholey.
Das Plangebiet entspricht der im Flächennutzungsplan dargestellten geplanten Wohnbaufläche. Es wird westlich und nordwestlich durch die angrenzende Bebauung und bestehenden Verkehrs- bzw. Erschließungsflächen begrenzt (Wohnbebauung, Straße „Am Weiher“, Einzelhandel mit Erschließung). Die übrigen Grenzen im Norden, Osten und Süden orientieren sich überwiegend an natürlichen Strukturen (Grün-/Gehölzstrukturen, landwirtschaftliche Flächen). Östlich verläuft die B 269, südlich befindet sich zudem in unmittelbarer Nähe der örtliche Friedhof Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 3,8 ha.
Im Rahmen der Teiländerung des Flächennutzungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.
Die Bürgerinnen und Bürger werden gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet; hierauf wird in gesonderter Bekanntmachung hingewiesen.
Tholey, 24.01.2025