Der Gemeinderat der Gemeinde Tholey hat in seiner Sitzung am 28.09.2022 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Schaumbergkreuz“ beschlossen.
Die Gemeinde Tholey beabsichtigt mit der vorliegenden Planungsmaßnahme die Schaffung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung eines Solarparks in den Ortsteilen Bergweiler und Sotzweiler.
Dieser dient der regenerativen Erzeugung von Strom und der gleichzeitigen Reduzierung des Verbrauchs fossiler Energieträger. Gemäß der Verordnung zur Errichtung von Photovoltaik (PV) auf Agrarflächen - VOEPV, vom 27. November 2018, geändert durch Verordnung vom 13.03.2021 (Amtsbl. I S. 859), soll im Rahmen der Energiewende der Anteil der Photovoltaik an der Bruttostromerzeugung im Saarland erhöht werden, um die Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien weiter voranzubringen.
Die vorliegende Planung entspricht auch den energie- und klimaschutzpolitischen Zielsetzungen und -vorgaben der Bundesregierung.
Der geplante Solarpark ist ca. 6,5 ha groß. Der Geltungsbereich befindet sich westlich der Siedlungskörper von Bergweiler und Sotzweiler und in kurzer Entfernung östlich des Rastplatzes Schaumbergkreuz an der Bundesautobahn A 1 (Saarbrücken - Trier).
Das Plangebiet ist im Norden, Westen, Süden und Osten von Waldflächen sowie im Nordosten von landwirtschaftlich genutzten Flächen umgeben. Das Plangebiet stellt sich derzeit als landwirtschaftlich genutzte Fläche dar.
Der als Sondergebiet festzusetzende Teilbereich des geplanten Solarparks besteht zum Großteil aus Flächen, die gemäß der v.g. Verordnung als benachteiligte Agrarflächen festgelegt wurden. Lediglich ein ca. 0,3 ha großer Teilbereich im Nordosten, welcher in der amtlichen Biotopkartierung als FFH-LRT 6510 Magere Flachland-Mähwiese erfasst wurde, liegt außerhalb der v.g. Flächenkulisse. Im ersten Entwurf zur frühzeitigen Beteiligung war der v.g. Teilbereich noch als Maßnahmenfläche gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB festgesetzt. Die im Rahmen der Umweltprüfung durchgeführte Biotoptypenkartierung aus Mai 2022 kommt zu dem Ergebnis, dass der Fläche die für die Einstufung als FFH-LRT 6510 nötige Anzahl an Trenn- und Kennarten fehlt. Zudem wird der kleine Teilbereich zum 01. Januar 2023 unter die „neuen“ Förderkriterien der EEG-Novelle 2023 fallen, da er innerhalb des 500-m-Korridors parallel zu Autobahnen oder Schienentrassen liegt.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit des Solarparks nach § 35 BauGB (Außenbereich). Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Deshalb bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Tholey stellt den Geltungsbereich als Fläche für die Landwirtschaft und für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dar. Der vorliegende Bebauungsplan widerspricht damit dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplans der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B), der Begründung und dem Umweltbericht, in der Zeit vom 17.10.2022 bis einschließlich 18.11.2022 während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Tholey im Besprechungszimmer des Fachbereichs Bauen, Wohnen, Umwelt einsehbar ist.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich zum Internetportal der Gemeinde Tholey (www.tholey.de) über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.
Folgende Dokumente mit umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:
• Umweltbericht (der nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliedert ist) mit folgenden Informationen:
• 1 Stellungnahme von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Umweltbezug, betreffend folgende Themen: Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichtes; Formulierung von Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die Email-Adresse: gemeinde@tholey.de vorgebracht werden, nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.