Der Gemeinderat der Gemeinde Tholey hat mit Beschluss vom 24.02.2021 den Bebauungsplan „Wohngebiet Schaumbergblick, 1. Bauabschnitt“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Beschluss wurde bisher nicht veröffentlicht.
Im Zuge der fortgeschrittenen Detail- und Erschließungsplanung haben sich geringfügige Anpassungen ergeben, weshalb der Bebauungsplan erneut öffentlich auszulegen ist. Stellungnahmen sollen nur zu den geänderten Teilen vorgebracht werden.
Der Gemeinderat der Gemeinde Tholey hat in seiner Sitzung am 28.09.2022 die Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 24.02.2021 zum Bebauungsplan „Wohngebiet Schaumbergblick, 1. Bauabschnitt“ beschlossen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Tholey hat in seiner Sitzung am 28.09.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Schaumbergblick, 1. Bauabschnitt“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), der Begründung und dem Umweltbericht gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung beschlossen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), der Begründung und dem Umweltbericht, in der Zeit vom 17.10.2022 bis einschließlich 04.11.2022 während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Tholey im Besprechungszimmer des Fachbereichs Bauen, Wohnen, Umwelt zu jedermanns Einsicht erneut öffentlich ausliegt
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich zum Internetportal der Gemeinde Tholey (www.tholey.de) über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.
Folgende Dokumente mit umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:
| - | Schutzgut Boden, unter Anwendung externer Ausgleichmaßnahmen keine erhebliche Beeinträchtigung: geringer Bodenfunktionserfüllungsgrad, allerdings in der Summe hohe zulässige Flächenversiegelung, externe Kompensation verlorener Bodenfunktionen erfolgt durch Flächenextensivierung auf landwirtschaftlichen Böden. |
| - | Schutzgut Wasser, keine erhebliche Beeinträchtigung: keine Oberflächengewässer betroffen, eingeschränkte Versickerungsmöglichkeit am Standort, Regenwasserrückhaltung und gedrosselter Auslauf in den Wingertsbach bzw. dessen Quellbereich, gesicherte Abwasserentsorgung. |
| - | Schutzgut Klima und Lufthygiene, keine erhebliche Beeinträchtigung: keine ausgewiesenen Kaltluftentstehungsgebiete oder Abflussbahnen betroffen, kein klimaökologischer Wirkraum zuordenbar, geringe geländeklimatische Belastung und Änderung der lufthygienischen Situation durch ortsübliche Bebauung, keine relevante Änderung des Mesoklimas. |
| - | Schutzgut Tiere und Pflanzen/Biologische Vielfalt/Artenschutz, unter Anwendung externer Ausgleichmaßnahmen i.s.d. Eingriffsregelung und Funktionalausgleich gem. § 19 BNatSchG (FFH-Lebensraum) keine erhebliche Beeinträchtigung: der B-Plan legitimiert den Verlust von intensiv genutztem Dauergrünland, einer Magergrünlandfläche (FFH Lebensraum 6510 Erhaltungszustand B+), mehreren mit Fichten bestandenen Privatgrundstücken und einen Teil einer bestehenden Gewerbefläche; eine n. § 30 BNatSchG geschützte kleinflächige Nassbrache kann durch Festsetzung erhalten bleiben; keine Flächen des Arten- und Biotopschutzprogrammes (ABSP) betroffen, aus der artenschutzrechtlichen Prüfung ergeben sich unter Beachtung der festgesetzten Vermeidungsmaßnahmen keine Hinweise auf das Eintreten der Verbotstatbestände n. § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG. |
| - | Schutzgut Landschaftsbild, keine erhebliche Beeinträchtigung: Arrondierung der bestehenden Ortslage zwischen Industrie- und Gewerbegebiet westlich Primstalstraße (TE02) im Norden und dem z.T. bereits realisierten Wohngebiet „Vorm Lehm-Helgärten“ (TE16) im Süden, geplante ortsübliche Bebauung, aufgrund der topographischen Situation und Abschirmwirkung von Waldflächen keine Fernwirkung. |
| - | Schutzgut Mensch, geringe Beeinträchtigung: gleichgerichtete Weiterentwicklung des Wohngebietes und Umwidmung der Gewerbefläche, keine zusätzliche erhebliche Verkehrsbelastung oder Emissionen, keine über das Wohnen hinausgehende Erholungsfunktion, keine Beschränkung von etablierten Spazier- oder Wanderwegen. |
| - | Schutzgut Kultur- und Sachgüter, keine Beeinträchtigung: keine Denkmale, Denkmalensembles, Bodendenkmale, Gebiete bzw. Objekte, die als archäologisch oder geschichtlich bedeutsam eingestuft sind, Fläche derzeit landwirtschaftlich genutzt, ehemals freizeitlich genutzte Grundstücke aktuell ungenutzt. |
| - | Schutzgebiete: keine Schutzgebiete n. BNatSchG oder SWG betroffen, kein erheblicher Einfluss auf die Erhaltungsziele des ca. 1 km nördlich liegenden NATURA 2000-Gebietes „Prims“ (6507-301). |
| - | Externe Ausgleichsmaßnahmen: Abbuchung aus der geplanten Ökokontomaßnahme „extensiv genutztes Halboffenland bei Leitzweiler in der Gemarkung Theley“ der ÖFM (zur Genehmigung beim LUA bereits eingereicht); zusätzlich Funktionalausgleich für den Verlust des FFH-Lebensraumes über die genehmigte ÖFM-Maßnahme „Ökologischer Flächenpool magere Flachlandmähwiesen, Bereich Tholey-Theley“. |
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu den nachfolgend aufgelisteten geänderten Teilen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die Email-Adresse: gemeinde@tholey.de vorgebracht werden:
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.