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Tholeyer Nachrichten
Ausgabe 41/2023
Infos aus dem Rathaus
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Die Seniorensicherheitsberater informieren

„Ungebetene Besucher“ in der dunklen Jahreszeit

Es ist seit Jahren immer wieder feststellbar: mit der dunklen Jahreszeit steigen die Einbrüche in Wohnhäuser gegenüber den Vormonaten an. Deshalb gehen die Seniorensicherheitsberater im aktuellen Monatsbeitrag erneut (ebenso bereits in den Vorjahren) auf diese Problematik ein. Im Deliktsbereich des Wohnungseinbruchsdiebstahls sind die Fallzahlen ausweislich der polizeilichen Kriminalstatistik des Landespolizeipräsidiums (LPP) Saarland im Jahr 2022 um 11 Fälle angestiegen. Dabei ist aber zu bedenken, dass in 2021 „Corona“ die Fallzahlen noch stark reduziert hatten. Im Jahr 2019 waren im Landkreis noch 67 Wohnungseinbrüche zu verzeichnen gewesen. In 471 Fällen (46,8 %) aller Wohnungseinbruchsdiebstähle im Saarland scheiterten die Täter im Versuchsstadium (2021: 493 Fälle, 47,2 %). Dies dürfte aber auch oftmals an einer besseren Verschlusstechnik an Fenstern und Türen liegen. Die Versuchsquote sinkt leicht, dennoch kommt es nahezu bei jeder zweiten Tat nicht zur Vollendung. Der Rückgang der Fallzahlen dürfte im Wesentlichen aber erneut, wie bereits in 2021, auf die häufigeren Aufenthaltszeiten der Wohnungsinhaber in ihren Häusern zurückzuführen gewesen sein und war infolge der Corona-Pandemie mit „Home-Office“ verständlich. Aktuell hat sich die Corona-Situation aber zum Glück gebessert, so dass Hausbewohner wieder öfter abwesend sein werden. Mit der Zeitumstellung Ende Oktober wird es nun bald wieder früher dunkel und dies erleichtert den Einbrechern ihre „Arbeit“ insofern, dass sie kaum wahrnehmbar von Zeugen an Wohnhäusern einbrechen können. Aus wissenschaftlichen Untersuchungen und Befragungen von Einbrechern während ihrer Haftzeit ist bekannt, dass Einbrecher ihre Tatobjekte (Wohnhäuser) oft so auswählen, dass diese nicht oder nur von wenigen anderen Gebäuden umgeben sind, um so das Entdeckungsrisiko durch Zeugen und Nachbarn zu reduzieren. Bei fast 80 % der Wohnhäuser erfolgt der Einbruch von der Gebäuderückseite aus, dabei überwiegend durch Aufbrechen von Terrassentüren oder Fenster. Für viele Täter spielt die Tatsache, dass das Einbruchsobjekt zur Tatzeit nicht bewohnt ist, bzw. die Bewohner zur Tatzeit nicht zu Hause sind, eine entscheidende Rolle. Eine wichtige Erkenntnis aus der Täterbefragung war, dass eine aufmerksame Nachbarschaft auf den Einbrecher eine größere Abschreckungswirkung als gelegentlich vorbeifahrende Polizeistreifenwagen hat. Gelingt es dem Einbrecher nicht in ca. 5 Minuten Fenster oder Türen am Wohnhaus aufzubrechen, weil sie richtig gesichert und verschlossen sind, gibt er in der Regel die weitere Tatausführung aus Angst vor Enddeckung auf. Aus diesen Erfahrungen ergeben sich die Sicherheitstipps der Polizei und der Seniorensicherheitsberater. Fenster, Balkon- und Terrassentüren sollten, auch wenn das Haus oder die Wohnung nur kurzzeitig verlassen wird, auf jeden Fall geschlossen werden. Ein gekipptes Fenster ist für den Einbrecher immer ein offenes Fenster. Am besten sichert man Fenster und Terrassentüren mit zusätzlichen mechanischen Sicherungen. Gut gesicherte Fenster und Türen zu öffnen, erfordert in der Regel einen höheren Zeitaufwand und verursacht Lärm. Selbst wenn Haus oder Wohnung nur kurzzeitig verlassen werden, sollte die Haustür nicht nur ins Schloss gezogen werden, sondern immer zweifach abgesperrt werden. Wichtig sind auch an der Gebäudeaußenseite angebrachte Leuchten, die sich bei Dunkelheit mittels Bewegungsmelder selbst einschalten und dabei Einbrecher in die Helligkeit stellen.

Des Weiteren sollte man den Haus- oder Wohnungsschlüssel niemals draußen (z.B. unter der Fußmatte, im Blumentopf etc.) verstecken - Einbrecher kennen jedes Versteck. Außerdem fällt in der Regel der Versicherungsschutz weg, wenn Einbrecher auf diese Art in das Haus gelangen können. Rollläden sollte man grundsätzlich nur zur Nachtzeit schließen. Tagsüber geschlossene Rollläden zeigen dem Einbrecher an: „Hier ist niemand da“. Wenn man einige Tage außer Haus ist, sollte man seine Nachbarn informieren. So wissen Nachbarn und Freunde, wie lange man weg ist und wieder nach Hause kommt und wo man erreichbar ist. Schaltet man bei Abwesenheit in der Wohnung eine Zeitschaltuhr für die Beleuchtung an, sollte man hiervon ebenfalls die Nachbarn informieren. Die Nachbarn selbst sollten aber auch Mitverantwortung übernehmen und auf verdächtige Situationen „nebenan“ achten. In Verdachtsfällen sollte daher sofort die Polizei über den Notruf 110 alarmiert werden. Bei derartigen Fällen sollte man nie versuchen, den Einbrecher selbst aufzuhalten. Dies ist Aufgabe der Polizei. Weitere Informationen - auch für Vereine und Gruppen - sind in der Geschäftsstelle der ehrenamtlichen Seniorensicherheitsberater beim Seniorenbüro des Landkreises Sankt Wendel unter der Telefonnummer 06851/801-5201 oder per E-Mail an senio-renbuero@lkwnd.de erhältlich. Dorthin können auch Anfragen für kostenfreie Vorträge und Beratungen gerichtet werden.