Der Gemeinderat der Gemeinde Tholey hat mit Beschluss vom 28.05.2025 die Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Solarpark Dirminger Straße“ beschlossen.
Mit Bescheid vom 15.10.2025, Az.: OBB 11-115-8/24 Be, hat das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport die Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Solarpark Dirminger Straße“ der Gemeinde Tholey genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Solarpark Dirminger Straße“ wirksam. Jedermann kann die Teiländerung des Flächennutzungsplanes bei der Gemeinde Tholey, im Rathaus einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften auf die Rechtsfolgen hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.