Beschluss des Gemeinderates vom 16. November 2022
Für die Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt bestellt der Gemeinderat Herrn Walter Krächan gemäß § 42 Abs. 3 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) einstimmig zum besonderen Vorsitzenden.
Der Gemeinderat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 wie folgt:
| a) Ergebnisrechnung: | |
| Erträge = | 25.626.429,83 € |
| Aufwendungen = | 24.810.584,32 € |
| Jahresüberschuss = | 815.845,51 € |
| b) Vermögensrechnung: | |
| Aktiva = | 86.680.368,95 € |
| Passiva = | 86.680.368,95 € |
Der Jahresüberschuss 2021 in Höhe von 815.845,51 € ist wie folgt zu behandeln:
Entgegen der in der Haushaltssatzung festgestellten und genehmigten Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts kann der Jahresüberschuss in Höhe von 815.845,51 € der allgemeinen Rücklage zugeführt werden (zur Verrechnung mit der allgemeinen Rücklage: 815.845,51 €).
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Weiterhin beschließt der Gemeinderat, dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der Jahresabschluss 2021 liegt zur Einsichtnahme vom 28.11.2022 bis einschließlich 09.12.2022 bei der Gemeindeverwaltung Tholey während der Dienststunden öffentlich aus.
Die Dienststunden sind:
| Montag, Dienstag und Donnerstag | 8.30 – 12.00 Uhr |
| und | 13.30 – 16.00 Uhr |
| Mittwoch | 8.30 – 12.00 Uhr |
| und | 13.30 – 18.00 Uhr |
| Freitag | 8.30 – 12.00 Uhr |