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Tholeyer Nachrichten
Ausgabe 5/2023
Infos aus dem Rathaus
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Kreisjugendamt sucht Kindertagespflegepersonen

Das Kreisjugendamt Sankt Wendel sucht dringend Kindertagespflegepersonen und Interessierte, die eine Qualifikation zur Tagespflegeperson absolvieren möchten.

Auch im Landkreis Sankt Wendel steigen die Anfragen an Betreuungsplätzen für Kinder im Krippenbereich bis hin ins Schulalter immer weiter.

Viele berufstätige Eltern und Alleinerziehende benötigen dringend einen Betreuungsplatz.

Die Zeiten, die hierfür benötigt werden, betreffen nicht nur die Regelzeiten zwischen 7:30 Uhr und 16:30 Uhr.

Es werden auch Betreuungsplätze außerhalb der Öffnungszeiten von Kitas und Schulen, an Wochenenden, Feiertagen, in den Ferien oder im Randzeitenbereich gesucht.

Die Kindertagespflege ist eine besonders flexible und familiäre Form der Kinderbetreuung, welche die Eltern unterstützt, Kindererziehung und Berufstätigkeit besser zu vereinbaren.

Die Betreuung und Förderung der Kinder findet ganztags oder nur stundenweise in der Woche statt. Dies orientiert sich am Bedarf der Eltern und am Angebot der Kindertagespflegepersonen.

Die Kindertagespflegepersonen können selbstständig oder angestellt tätig sein.

Die Betreuung der Kinder erfolgt entweder im Haushalt der Tagespflegeperson in dafür angemieteten und geeigneten Räumen oder aber auch im Haushalt der Kindeseltern, wenn diese z.B. durch ihre Schichtdiensttätigkeit sehr früh oder am Abend länger aus dem Haus müssen.

Die Koordinationsstelle Kindertagespflege des Landkreises Sankt Wendel sucht landkreisweit Kindertagespflegepersonen zur Betreuung von Kindern von 0-3 Jahren im Regelzeitbereich, von 1 - 13 Jahren im Nachmittagsbereich oder Randzeitenbereich, wenn Kita und Hort geschlossen haben.

Um die Arbeit als Kindertagespflegeperson im Landkreis Sankt Wendel attraktiver zu gestalten, konnten im Dezember 2022 einige zusätzliche Anreize geschaffen werden.

Es wurden Richtlinien erlassen, die privaten Kindertagespflegepersonen und privaten Großtagespflegestellen ermöglichen, einen Mietkostenzuschuss zu beantragen, sofern diese für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson Räumlichkeiten angemietet haben, die ausschließlich der Betreuung der Tagespflegekinder dient.

Des Weiteren wird die Vor- und Nachbereitungszeit der Kindertagespflegepersonen vergütet, was zuvor nicht der Fall war.

Es wurden auch Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen für Ersatzbeschaffungen in der Kindertagespflege erlassen, die von langjährigen Tagespflegepersonen alle fünf Jahre beantragt werden können.

Welche Voraussetzungen müssen Sie als Tagespflegeperson mitbringen:

Freude und Erfahrung im Umgang mit Kindern (kann auch die Betreuung eigener Kinder sein) ist von Vorteil. Zuverlässigkeit, Flexibilität, Verantwortungsbewusstsein, Einfühlungsvermögen, Interesse an der Betreuung, Förderung und Erziehung von Kindern, die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Eltern und Jugendamt sowie die Teilnahme an regelmäßigen Fortbildungen.

Es müssen geeignete Räumlichkeiten und Spielmöglichkeiten vorhanden sein, wenn im Haushalt der Kindertagespflegeperson betreut wird.

Weiterhin wird ein einwandfreies Führungszeugnis vorausgesetzt.

Der Landkreis Sankt Wendel kooperiert in Bezug auf Qualifikation zur Kindertagespflegeperson seit Jahren mit einem anerkannten Bildungsträger in Merzig, welcher ab Mai 2023 einen neuen Qualifizierungskurs zur Kindertagespflegeperson in Merzig anbietet.

Die Qualifizierung zur anerkannten Kindertagespflegeperson umfasst 160 Unterrichtsstunden nach den Vorgaben des Curriculums des Deutschen Jugendinstitutes. Dieser Kurs erfolgt im Abendbereich und am Wochenende.

Im Rahmen dieser Qualifikation werden die Teilnehmer des Landkreises Sankt Wendel intensiv von der Koordinationsstelle Kindertagespflege betreut.

Fragen zur Qualifikation und Tätigkeit als Tagespflegeperson werden beantwortet von der Koordinationsstelle Kindertagespflege: Frau Caroline Gebauer, Tel.: 06851/8015133, Email an c.gebauer@lkwnd.de.

Bei Fragen zu Betreuungsplätzen ist ebenfalls die Koordinationsstelle Kindertagespflege, Frau Britta Groß, Tel.: 06851/8015134, b.gross@lkwnd.de oder Frau Caroline Gebauer, Tel.: 06851/8015133, c.gebauer@lkwnd.dezuständig.

Weitere Infos finden Sie auf der Internetseite des Landkreises St. Wendel

https://www.landkreis-st-wendel.de/leben-soziales-gesundheit/kinder-und-jugend/kindertagespflege-tagesmuetter-und-tagesvaeter