gemäß § 101 Abs. 3 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Tholey und über die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2022
Beschluss des Gemeinderates vom 12. Dezember 2023
Für die Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt bestellt der Gemeinderat Herrn Thomas Naumann gemäß § 42 Abs. 3 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) einstimmig zum besonderen Vorsitzenden.
Der Gemeinderat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 wie folgt:
| a) Ergebnisrechnung: | |
| Erträge = 26.258.487,57 € | |
| Aufwendungen = | 25.615.281,38 € |
| Jahresüberschuss = | 643.206,19 € |
| b) Vermögensrechnung: | |
| Aktiva = | 87.106.467,00 € |
| Passiva = | 87.106.467,00 € |
Der Jahresüberschuss 2022 in Höhe von 643.206,19 € ist wie folgt zu behandeln:
Entgegen der in der Haushaltssatzung festgestellten und genehmigten Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts kann der Jahresüberschuss in Höhe von 643.206,19 € der allgemeinen Rücklage zugeführt werden (zur Verrechnung mit der
allgemeinen Rücklage: 643.206,19 €).
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Weiterhin beschließt der Gemeinderat, dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der Jahresabschluss 2022 liegt zur Einsichtnahme vom 18.12.2023 bis einschließlich 05.01.2024 bei der Gemeindeverwaltung Tholey während der Dienststunden öffentlich aus.
| Die Dienststunden sind: | |
| Montag, Dienstag und Donnerstag | 8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr |
| Mittwoch | 8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr |
| Freitag | 8.30 – 12.00 Uhr |