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Tholeyer Nachrichten
Ausgabe 50/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

gemäß § 101 Abs. 3 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Tholey und über die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2022

Beschluss des Gemeinderates vom 12. Dezember 2023

Für die Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt bestellt der Gemeinderat Herrn Thomas Naumann gemäß § 42 Abs. 3 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) einstimmig zum besonderen Vorsitzenden.

Der Gemeinderat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 wie folgt:

a) Ergebnisrechnung:

Erträge = 26.258.487,57 €

Aufwendungen =

25.615.281,38 €

Jahresüberschuss =

643.206,19 €

b) Vermögensrechnung:

Aktiva =

87.106.467,00 €

Passiva =

87.106.467,00 €

Der Jahresüberschuss 2022 in Höhe von 643.206,19 € ist wie folgt zu behandeln:

Entgegen der in der Haushaltssatzung festgestellten und genehmigten Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts kann der Jahresüberschuss in Höhe von 643.206,19 € der allgemeinen Rücklage zugeführt werden (zur Verrechnung mit der

allgemeinen Rücklage: 643.206,19 €).

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Weiterhin beschließt der Gemeinderat, dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Der Jahresabschluss 2022 liegt zur Einsichtnahme vom 18.12.2023 bis einschließlich 05.01.2024 bei der Gemeindeverwaltung Tholey während der Dienststunden öffentlich aus.

Die Dienststunden sind:

Montag, Dienstag und Donnerstag

8.30 – 12.00 Uhr

und 13.30 – 16.00 Uhr

Mittwoch

8.30 – 12.00 Uhr

und 13.30 – 18.00 Uhr

Freitag

8.30 – 12.00 Uhr

Tholey, den 13. Dezember 2023
Der Bürgermeister
Andreas Maldener