Aufgrund
hat der Gemeinderat am 15. November 2023 folgende Änderung der Satzung der Gemeinde Tholey über die Höhe der Gebühren im Abwasserbereich sowie die Höhe des Kostenersatzes für Grundstücksanschlussleitungen (Abwassergebühren-höhesatzung) beschlossen:
§ 1 der Satzung der Gemeinde Tholey über die Höhe der Benutzungsgebühren
(Abwassergebührenhöhesatzung) erhält folgende Neufassung und ersetzt den bisherigen § 1
(1) Die Gemeinde erhebt gemäß § 3 Abs. 1 der Abwassergebührensatzung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage durch das Einleiten von Schmutz- und Niederschlagswasser Benutzungsgebühren.
(2) Die Höhe der Schmutzwassergebühr beträgt je Kubikmeter gebührenpflichtigem Frisch- und Brauchwasser 3,86 €.
(3) Die Höhe der Niederschlagswassergebühr beträgt je Quadratmeter gebührenpflichtiger Grundstücksfläche 0,84 €.
Diese Änderung der Satzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.
Nach § 12 Abs. 6 KSVG wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist der Bürgermeister dem Beschuss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist. |