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Tholeyer Nachrichten
Ausgabe 51/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Änderung des Gebührenverzeichnisses für die Erhebung von Gebühren für Einsätze der freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Tholey nach § 45 des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland

1. Personalkosten

Soweit bei entgeltpflichtigen Einsätzen Reisekosten, Tage- und Übernachtungsgelder, Kosten für Verpflegung, Porto und Telefongebühren anfallen, werden diese der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber in Höhe der Selbstkosten in Rechnung gestellt.

Inkrafttreten

Die 1. Änderung des Gebührenverzeichnisses für die Erhebung von Gebühren für Einsätze der freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Tholey nach § 45 des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland, das gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Tholey nach § 45 des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland Bestandteil der Satzung ist, tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Tholey, den 12.12.2023
Andreas Maldener
Bürgermeister