Beschluss des Gemeinderates in seiner Sitzung am 11.12.2024
1. Einleitung
Zur Durchführung der Veranstaltungen überlässt der Freizeit- und Fremdenverkehrsbetrieb der Gemeinde Tholey den Nutzern Räume, Betriebsvorrichtungen und Einrichtungsgegenstände in seinen Gebäudlichkeiten. Für die Nutzung ist ein Entgelt zu entrichten.
| Die Entgeltordnung unterscheidet zwei Abrechnungsarten: | |
| A) | Abrechnung ohne Ausweis der Mehrwertsteuer (Brutto-Methode) |
| B) | Abrechnung mit Ausweis der Mehrwertsteuer (Netto-Methode) |
| A) | Abrechnung ohne Ausweis der Mehrwertsteuer (Brutto-Methode) betreffen: |
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| a) Veranstaltungen von Vereinen (im ideellen Bereich) |
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| b) Veranstaltungen von Privatpersonen |
| Die Entgelte enthalten für die mit überlassenen Betriebsvorrichtungen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe. | |
| B) | Abrechnung mit Ausweis der Mehrwertsteuer (Netto-Methode) erfolgt bei: Überlassung der Hallen, Betriebsvorrichtungen und Einrichtungsgegenstände an einen Unternehmer für Zwecke seines Unternehmens. Dies betrifft: |
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| a) Veranstaltungen von Vereinen (im unternehmerischen Bereich) |
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| b) Veranstaltungen von Firmen und Gewerbetreibenden |
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| c) Alle Disco-Veranstaltungen (u. ä. Tanzveranstaltungen) |
Eine Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes wird entsprechend an den Nutzer weitergegeben.
2. Festsetzung der Entgelte
2.1 Veranstaltungen von in der Gemeinde Tholey ansässigen Vereinen (Sport- bzw. kulturellen Vereinen)
2.1.1 Veranstaltungen im ideellen Bereich:
| Festentgelt pro Veranstaltungstag zuzüglich: | |
| - | Stromkosten nach Ablesung (Brutto-Abrechnung) |
| - | Wasserkosten nach Ablesung (Brutto-Abrechnung) |
| - | Reinigungskosten nach Absprache und Bedarf (Brutto-Abrechnung) |
Zusätzlich erhält der Hausmeister / Hallenwirt 5 % vom Brutto-Getränkeumsatz, mindestens 25,00 €, höchstens 200,00 €.
2.1.2 Veranstaltungen im unternehmerischen Bereich:
| Festentgelt pro Veranstaltungstag zuzüglich: | |
| - | Stromkosten nach Ablesung (Netto-Abrechnung) |
| - | Wasserkosten nach Ablesung (Netto-Abrechnung) |
| - | Reinigungskosten nach Absprache und Bedarf (Netto-Abrechnung) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer auf alle Positionen der Rechnung. |
Zusätzlich erhält der Hausmeister / Hallenwirt 5 % vom Brutto-Getränkeumsatz, mindestens 25,00 €, höchstens 200,00 €.
2.2 Veranstaltungen von nicht in der Gemeinde ansässigen Vereinen:
| 50 % vom Netto-Getränkeeinsatz bzw. das Festentgelt pro Veranstaltung zuzüglich: | |
| - | Stromkosten nach Ablesung (Netto-Abrechnung) |
| - | Wasserkosten nach Ablesung (Netto-Abrechnung) |
| - | Reinigungskosten nach Absprache und Bedarf (Netto-Abrechnung) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer auf alle Positionen der Rechnung. |
Zusätzlich erhält der Hausmeister / Hallenwirt 5 % vom Brutto-Getränkeumsatz, mindestens 25,00 €.
2.3 Veranstaltungen im unternehmerischen Bereich durch einen Gewerbetreibenden:
| 50 % vom Netto-Getränkeeinsatz bzw. das Festentgelt pro Veranstaltung zuzüglich: | |
| - | Stromkosten nach Ablesung (Netto-Abrechnung) |
| - | Wasserkosten nach Ablesung (Netto-Abrechnung) |
| - | Reinigungskosten nach Absprache und Bedarf (Netto-Abrechnung) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer auf alle Positionen der Rechnung. |
Zusätzlich erhält der Hausmeister / Hallenwirt 5 % vom Brutto-Getränkeumsatz, mindestens 25,00 €.
2.4 Veranstaltungen von Privaten
| Festentgelt pro Veranstaltungstag zuzüglich: | |
| - | Stromkosten nach Ablesung (Brutto-Abrechnung) |
| - | Wasserkosten nach Ablesung (Brutto-Abrechnung) |
| - | Reinigungskosten nach Absprache und Bedarf (Brutto-Abrechnung) |
Zusätzlich erhält der Hausmeister / Hallenwirt 5 % vom Brutto-Getränkeumsatz, mindestens 25,00 €.
2.5 „sonstige“ Veranstaltungen
Das Benutzungsentgelt wird im Einzelfall durch den Bürgermeister festgelegt.
Festentgelte pro Veranstaltungstag
| Entgelt *1) pro Tag |
| Einrichtung | |
| Sport- und Kulturhalle Theley - ganze Halle | 300,00 € |
| Sport- und Kulturhalle Theley - zwei Drittel der Halle | 250,00 € |
| Sport- und Kulturhalle Theley - ein Drittel der Halle | 200,00 € |
| Heldenrechhalle Sotzweiler - ganze Halle | 300,00 € |
| Heldenrechhalle Sotzweiler - halbe Halle | 200,00 € |
| Heldenrechhalle Sotzweiler - Cafeteria | 130,00 € |
| Kulturhalle Hasborn-Dautweiler | 200,00 € |
| Mehrzweckhalle Scheuern | 150,00 € |
| Mehrzweckraum Scheuern | 75,00 € |
| Dorfgemeinschaftshaus Überroth | 150,00 € |
| Dorfgemeinschaftshaus Überroth - Nebenraum | 75,00 € |
| Haus am Mühlenpfad Neipel | 100,00 € |
| Vereinshaus Lindscheid | 120,00 € |
| Freizeithaus Tholey | 200,00 € |
*1) Bei Vorsteuerausweis zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer