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Tholeyer Nachrichten
Ausgabe 51/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Neufassung der ENTGELTORDNUNG

Für sportliche und nichtsportliche Veranstaltungen in den Hallen des Freizeit- und Fremdenverkehrsbetriebes der Gemeinde Tholey (gültig ab 01.01.2025)

Beschluss des Gemeinderates in seiner Sitzung am 11.12.2024

1. Einleitung

Zur Durchführung der Veranstaltungen überlässt der Freizeit- und Fremdenverkehrsbetrieb der Gemeinde Tholey den Nutzern Räume, Betriebsvorrichtungen und Einrichtungsgegenstände in seinen Gebäudlichkeiten. Für die Nutzung ist ein Entgelt zu entrichten.

Die Entgeltordnung unterscheidet zwei Abrechnungsarten:

A)

Abrechnung ohne Ausweis der Mehrwertsteuer (Brutto-Methode)

B)

Abrechnung mit Ausweis der Mehrwertsteuer (Netto-Methode)

A)

Abrechnung ohne Ausweis der Mehrwertsteuer (Brutto-Methode) betreffen:

a) Veranstaltungen von Vereinen (im ideellen Bereich)

b) Veranstaltungen von Privatpersonen

Die Entgelte enthalten für die mit überlassenen Betriebsvorrichtungen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe.

B)

Abrechnung mit Ausweis der Mehrwertsteuer (Netto-Methode) erfolgt bei: Überlassung der Hallen, Betriebsvorrichtungen und Einrichtungsgegenstände an einen Unternehmer für Zwecke seines Unternehmens. Dies betrifft:

a) Veranstaltungen von Vereinen (im unternehmerischen Bereich)

b) Veranstaltungen von Firmen und Gewerbetreibenden

c) Alle Disco-Veranstaltungen (u. ä. Tanzveranstaltungen)

Eine Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes wird entsprechend an den Nutzer weitergegeben.

2. Festsetzung der Entgelte

2.1 Veranstaltungen von in der Gemeinde Tholey ansässigen Vereinen (Sport- bzw. kulturellen Vereinen)

2.1.1 Veranstaltungen im ideellen Bereich:

Festentgelt pro Veranstaltungstag zuzüglich:

-

Stromkosten nach Ablesung (Brutto-Abrechnung)

-

Wasserkosten nach Ablesung (Brutto-Abrechnung)

-

Reinigungskosten nach Absprache und Bedarf (Brutto-Abrechnung)

Zusätzlich erhält der Hausmeister / Hallenwirt 5 % vom Brutto-Getränkeumsatz, mindestens 25,00 €, höchstens 200,00 €.

2.1.2 Veranstaltungen im unternehmerischen Bereich:

Festentgelt pro Veranstaltungstag zuzüglich:

-

Stromkosten nach Ablesung (Netto-Abrechnung)

-

Wasserkosten nach Ablesung (Netto-Abrechnung)

-

Reinigungskosten nach Absprache und Bedarf (Netto-Abrechnung) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer auf alle Positionen der Rechnung.

Zusätzlich erhält der Hausmeister / Hallenwirt 5 % vom Brutto-Getränkeumsatz, mindestens 25,00 €, höchstens 200,00 €.

2.2 Veranstaltungen von nicht in der Gemeinde ansässigen Vereinen:

50 % vom Netto-Getränkeeinsatz bzw. das Festentgelt pro Veranstaltung zuzüglich:

-

Stromkosten nach Ablesung (Netto-Abrechnung)

-

Wasserkosten nach Ablesung (Netto-Abrechnung)

-

Reinigungskosten nach Absprache und Bedarf (Netto-Abrechnung) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer auf alle Positionen der Rechnung.

Zusätzlich erhält der Hausmeister / Hallenwirt 5 % vom Brutto-Getränkeumsatz, mindestens 25,00 €.

2.3 Veranstaltungen im unternehmerischen Bereich durch einen Gewerbetreibenden:

50 % vom Netto-Getränkeeinsatz bzw. das Festentgelt pro Veranstaltung zuzüglich:

-

Stromkosten nach Ablesung (Netto-Abrechnung)

-

Wasserkosten nach Ablesung (Netto-Abrechnung)

-

Reinigungskosten nach Absprache und Bedarf (Netto-Abrechnung) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer auf alle Positionen der Rechnung.

Zusätzlich erhält der Hausmeister / Hallenwirt 5 % vom Brutto-Getränkeumsatz, mindestens 25,00 €.

2.4 Veranstaltungen von Privaten

Festentgelt pro Veranstaltungstag zuzüglich:

-

Stromkosten nach Ablesung (Brutto-Abrechnung)

-

Wasserkosten nach Ablesung (Brutto-Abrechnung)

-

Reinigungskosten nach Absprache und Bedarf (Brutto-Abrechnung)

Zusätzlich erhält der Hausmeister / Hallenwirt 5 % vom Brutto-Getränkeumsatz, mindestens 25,00 €.

2.5 „sonstige“ Veranstaltungen

Das Benutzungsentgelt wird im Einzelfall durch den Bürgermeister festgelegt.

Anlage zur Neufassung der Entgeltordnung für sportliche und nichtsportliche Veranstaltungen in den Hallen des Freizeit- und Fremdenverkehrsbetriebes der Gemeinde Tholey

Festentgelte pro Veranstaltungstag

Einrichtung

Sport- und Kulturhalle Theley - ganze Halle

Sport- und Kulturhalle Theley - zwei Drittel der Halle

Sport- und Kulturhalle Theley - ein Drittel der Halle

Heldenrechhalle Sotzweiler - ganze Halle

Heldenrechhalle Sotzweiler - halbe Halle

Heldenrechhalle Sotzweiler - Cafeteria

Kulturhalle Hasborn-Dautweiler

Mehrzweckhalle Scheuern

Mehrzweckraum Scheuern

Dorfgemeinschaftshaus Überroth

Dorfgemeinschaftshaus Überroth - Nebenraum

Haus am Mühlenpfad Neipel

Vereinshaus Lindscheid

Freizeithaus Tholey

*1) Bei Vorsteuerausweis zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer

Tholey, den 12.12.2024
Andreas Maldener
Bürgermeister