Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung gelten bei der Beantragung von Führerscheinen sowie Personalausweisen und Reisepässen unterschiedliche Regelungen zur Vorlage von Lichtbildern.
Bei der Antragstellung eines Führerscheines wird weiterhin ein Lichtbild in Papierform akzeptiert. Alternativ besteht die Möglichkeit, das Lichtbild direkt bei der Antragstellung in der Kommune aufnehmen zu lassen. Hier fallen Kosten in Höhe von 6,00 € pro Passbild an.
Für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen ist die Vorlage eines Lichtbildes in Papierform nicht mehr zulässig. Das Lichtbild kann entweder
| • | digital über einen QR-Code (z.B. von einem zertifizierten Fotodienstleister) übermittelt werden oder |
| • | direkt in der Kommune bei Antragstellung aufgenommen werden. |
Diese Regelung dient der Erhöhung der Sicherheit und der Verbesserung der Bildqualität.