Theley 1
Am Mittwoch, den 25.02.2026, 19:30 Uhr findet im Pfarrheim Theley eine Genossenschaftsversammlung statt.
Zu dieser Versammlung werden hiermit alle Eigentümer der zum Jagdbezirk Theley 1 gehörenden bejagbaren Grundflächen eingeladen. Nicht bejagbare Flächen sind nach dem Jagdgesetz z. B. befriedete Bezirke (Haus- und Hofflächen). Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme. Er kann sein Stimmrecht durch einen anderen Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft, durch seinen Ehepartner oder durch volljährige Verwandte in gerader Linie ausüben lassen.
Durch eine Person dürfen nach § 6 Abs. 3 der Satzung höchstens 3 Jagdgenossen vertreten werden. Die Vertretungsberechtigung ist durch schriftliche Vollmacht zu belegen. Die ordnungsgemäß einberufene Versammlung ist gem. § 6 Abs. 1 der Satzung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und Jagdgenossinnen beschlussfähig.