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Tholeyer Nachrichten
Ausgabe 8/2025
Infos aus dem Rathaus
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Aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat der Gemeinde Tholey hat in seiner Sitzung am 12. Februar 2025 Folgendes beschlossen:

(Alle Beschlüsse wurden einstimmig gefasst.)

Bedarfs- und Entwicklungsplan für den Brandschutz

Der Gemeinderat hat die Fortschreibung des Bedarfs- und Entwicklungsplanes für den Brandschutz in der Gemeinde Tholey beschlossen. Die Gemeinden sind im Saarland nach dem Brand- und Katastrophenschutzrecht dazu verpflichtet, einen „Bedarfs- und Entwicklungsplan“ zu erstellen, der als Fundament zur Festlegung von Größe und Ausstattung der Feuerwehr dient. Der Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Tholey wurde 2006 erstellt und zuletzt 2017 fortgeschrieben.

Auftragsvergabe für die Teilerneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage im Zuge des energetischen Sanierungskonzeptes in der Gemeinde Tholey

Der Gemeinderat hat im Rahmen des Straßenbeleuchtungsvertrags den Auftrag für die bauliche Umrüstung der Straßenbeleuchtung in Höhe von 140.622,90 € brutto und den Auftrag für die Planungsleistung in Höhe von 23.070,35 € brutto unter Beachtung der förderrechtlichen Vorgaben an die energis GmbH, Saarbrücken, vergeben.

Auftragsvergabe für den Neubau einer Kindertageseinrichtung bzw. von Räumlichkeiten für die Freiwillige Ganztagsschule im Ortsteil Hasborn-Dautweiler Auftragsvergabe zur Sanierung und zum Neubau des Freizeithauses St. Mauritius im Ortsteil Tholey

Der Gemeinderat hat die Fa. KLEUSBERG GmbH & Co. KG, Wissen, mit der Planung und dem Bau eines zweigeschossigen Gebäudes gegenüber der Grundschule in Hasborn-Dautweiler zur Unterbringung einer Kindertagesstätte und der Freiwilligen Ganztagsschule zum Angebotspreis in Höhe von 6.605.690,00 € brutto (Stufe 1 Planung = 227.290,00 € brutto, Stufe 2 Bauleistungen = 6.378.400,00 € brutto) zweistufig beauftragt.

Aufträge zur Um- und Neugestaltung des Freizeithauses in Tholey

Der Gemeinderat hat den Auftrag für die Objektplanung zur Um- und Neugestaltung des Freizeithauses in Tholey an das Architekturbüro Blass/Weber Architekten, Saarbrücken, zum Angebotspreis in Höhe von 481.775,70 € brutto vergeben.

Der Gemeinderat beschloss zudem, das Ingenieurbüro Schnur + Rußer, St. Wendel, nach durchgeführtem Vergabeverfahren mit den Planungsleistungen der Tragwerksplanung für die Sanierung und den Neubau des Freizeithauses in Höhe von 122.610,68 € brutto zu beauftragen.

Den Auftrag für die Planungsleistungen zur Technischen Gebäudeausrüstung im Rahmen der Sanierung und des Neubaus des vergab der Rat an den wirtschaftlichsten Bieter, das Planungsbüro W+P Ingenieure GmbH aus Illingen zum Angebotspreis in Höhe von 345.574,22 €.

Ermächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe für die Beseitigung von Schäden aufgrund des Hochwasserereignisses im Mai 2024 und für die Instandsetzung von Forstwegen in der Gemeinde Tholey

Der Gemeinderat ermächtigte den Bürgermeister, die Aufträge für die Beseitigung der im Mai 2024 entstandenen Hochwasserschäden und die Instandsetzung der Wirtschaftswege durch

Wegebauarbeiten unter Beachtung des Vergaberechtes an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Für die Beseitigung der Hochwasserschäden wurde der Gemeindeverwaltung eine

Zuwendung in Höhe von 23.673,00 € gewährt. Die Kosten für die Wegebaumaßnahmen im Zuge der Instandsetzung mit der Jagdgenossenschaft werden zu gleichen Teilen aufgeteilt. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich (vorbehaltlich des Ausschreibungsergebnisses) auf schätzungsweise 75.000,00 € bis 90.000,00 € brutto.

Antrag auf Gewährung von Investitionszuweisungen

Der Gemeinderat hat beschlossen, die Gewährung der allgemeinen Investitionszuweisungen nach § 11 SPaktG für das Jahr 2025 zu beantragen und die Mittel für die Finanzierung von Investitionsmaßnahmen im Haushaltsjahr 2025 zu verwenden.

Hintergrund:

Im Rahmen des Saarlandpaktes gewährt das Land allen Gemeinden, sofern sie die Vorgaben für das strukturelle zahlungsbezogene Ergebnis im Rahmen der Haushaltsplanung im maßgeblichen Bewilligungszeitraum beachten, in den Jahren ab 2025 jährlich 14 Mio. € als allgemeine Investitionszuweisungen. Auf die Gemeinde Tholey entfällt in diesem Zeitraum jährlich ein Betrag in Höhe von 177.643,00 €.

Beschluss über die Aufhebung der Jacob'schen Stiftung und die Verwendung der Mittel

Der Gemeinderat der Gemeinde Tholey beschließt,

a) die Jacob’sche Stiftung aufzuheben und

b) die verbleibenden finanziellen Mittel in Höhe von rund 4.321,88 € folgenden drei Vereinen bzw. Organisationen, die dem Stifterwillen am ehesten gerecht werden können, zu gleichen Teilen zukommen zu lassen:

1.

Nest für Straßenkinder e. V.

2.

Gemeinschaft „Lebendiges Wasser“

3.

Hildegard und Horst Peter Stiftung

Hintergrund:

Die Jacob‘sche Stiftung, die keine Stiftung in rechtsförmlichen Sinne darstellt, wurde 1934 aus dem teilweisen Nachlass zweier in Stuttgart lebender Personen (verstorben 1916 bzw. 1934) gebildet, die diesen Anteil ihres Gesamtnachlasses an die „bürgerliche Gemeinde Tholey“ überließen, damit von dieser wiederum in den damaligen eigenständigen Gemeinden Sotzweiler, Bergweiler und Tholey wohnhafte „Arme deutscher Staatsangehörigkeit“ im Rahmen sozialer und mildtätiger Zwecke aus den Zinserträgen jährlich unterstützt werden sollten. Die Bestimmung, an wen Leistungen erfolgen sollen, wurde der Gemeinde überlassen.

Zum Zeitpunkt dieser Willenserklärung, der spätestens im Jahr 1916 liegt, gab es für Personen ohne oder mit nur geringem Einkommen keine gesetzliche Sozialhilferegelung heutiger Prägung. Nachdem die zur Verfügung gestellten Mittel seit 1934 in unregelmäßigen Abständen zur Erfüllung des vorgenannten Zwecks verwendet wurden, beläuft sich der Verfügungsrahmen zum 31.12.2024 auf 4.321,88 Euro.

Diese Mittel liegen derzeit auf einem „Sparbuch“ bei der Gemeinde Tholey Zinserträge sind nur in sehr geringen Umfang zu erzielen, sodass aus den reinen Zinserträgen keine nennenswerten Auszahlungen bzw. Unterstützungen geleistet werden könnten. Der seinerzeitige Stifterwille kann aufgrund der seither erfolgten Einführungen und Anpassungen im Bereich der Sozialgesetzgebung als erfüllt angesehen werden, da von „Armen“ im Sinne der Erblasser aufgrund der sozialrechtlichen und sozialgesetzgeberischen Entwicklungen nicht mehr gesprochen werden kann.

Teilaufhebung des Flächennutzungsplans im Bereich der Wohnbaureservefläche "Dorfer Weg" im Ortsteil Neipel

Der Gemeinderat hat zur Teilaufhebung des Flächennutzungsplans im Bereich der Wohnbaureservefläche "Dorfer Weg" im Ortsteil Neipel den Beschluss über die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und den Feststellungsbeschluss gefasst.

Teilaufhebung des Flächennutzungsplans im Bereich der Wohnbaureservefläche "Tannenweg" im Ortsteil Lindscheid

Der Gemeinderat hat zur Teilaufhebung des Flächennutzungsplans im Bereich Wohnbaureservefläche "Tannenweg" im Ortsteil Lindscheid den Beschluss über die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und den Feststellungsbeschluss gefasst.

Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Tholey für das Jahr 2023 und Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2023

Der Gemeinderat beschloss den Jahresabschluss der Gemeinde Tholey zum 31.12.2023 wie folgt:

a) in der Ergebnisrechnung:

Erträge = 29.511.277,78 €

Aufwendungen = 28.247.912,60 €

Jahresüberschuss = 1.263.365,18 €

b) in der Vermögensrechnung:

Aktiva= 89.292.974,21 €

Passiva= 89.292.974,21 €

Der Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 1.263.365,18 € ist wie folgt zu behandeln:

Entgegen der in der Haushaltssatzung festgestellten und genehmigten Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts kann der Jahresüberschuss in Höhe von 1.263.365,18 € der allgemeinen Rücklage zugeführt werden (zur Verrechnung mit der allgemeinen Rücklage: 1.263.365,18 €).

Weiterhin beschloss der Gemeinderat, dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

Ermächtigung des Bürgermeisters zur Beschaffung von Ergänzungsmaterial für den Rüstwagen RW-KatS Saarland mit der Stationierung im Landkreis St. Wendel, Löschbezirk Bergweiler/Sotzweiler

Der Gemeinderat ermächtigte den Bürgermeister, das Ergänzungsmaterial für den Rüstwagen RW-KatS Saarland zum geschätzten Preis von ca. 35.000 € zu beschaffen und mit dem Landkreis St. Wendel anschließend abzurechnen

Hintergrund:

Im Rahmen des Katastrophenschutzkonzepts des Saarlandes wird für den Landkreis St. Wendel ein neuer Rüstwagen (RW-KatS Saarland) beschafft. Dieser Rüstwagen soll bei der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Tholey im Löschbezirk Bergweiler /Sotzweiler stationiert werden und den aktuellen Rüstwagen ersetzen. Seitens des Landkreises St. Wendel wird Ergänzungsmaterial in Höhe von ca. 35.000 € zugesteuert. Dieses muss jedoch von der Gemeinde Tholey beschafft werden. Die Kosten hierfür werden zu 100 % vom Kreis übernommen.

Wirtschaftsplan 2025 des Zweckverbandes eGo Saar

Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zum Wirtschaftsplan 2025, den Entwurf des Stellenplanes 2025, den Entwurf des Wirtschaftsplans 2025 sowie die Erläuterungen zum Entwurf des Wirtschaftsplans 2025 des Zweckverbandes eGo-Saar zustimmend zur Kenntnis und ermächtigte den Bürgermeister, dem Wirtschaftsplan zuzustimmen.