Am Donnerstag, 16.03.23, findet um 19:00 Uhr im „Haus am Mühlenpfad“ in Neipel eine Jagdgenossenschaftsversammlung des Jagdbezirkes Scheuern/Neipel statt.
Tagesordnung:
Zu dieser Versammlung sind alle Grundstückseigentümer der Jagdgenossenschaft Scheuern/Neipel recht herzlich eingeladen. Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind alle Eigentümer bejagbarer Flächen auf den Gemarkungen der Ortsteile Scheuern und Neipel. Hierzu zählen nicht: Hausgärten, Hofflächen, Friedhöfe und Autobahnen.
Gemäß § 8 der Satzung der Jagdgenossenschaft Scheuern/Neipel vom 14.05.1976 ist die ordnungsgemäß einberufene Versammlung ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden oder vertretenen Jagdgenossen beschlussfähig.
Anmerkung: Ein Jagdgenosse darf nicht mehr als 3 Vollmachten auf sich vereinigen. Die Vollmachten müssen schriftlich vorliegen und beglaubigt sein.