Titel Logo
Tholeyer Nachrichten
Ausgabe 9/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung zur Europawahl 2024

Gemäß §§ 11 Abs. 1, 13 Abs. 2 des Gesetzes über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europawahlgesetz – EuWG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.03.1994 (BGBl. I S, 423, 555, 852), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.01.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 11) sind Wahlvorschläge für Listen für ein Land und gemeinsame Listen für alle Länder dem Bundeswahlleiter spätestens am 83. Tage vor der Wahl bis 18 Uhr schriftlich einzureichen. Nach Ablauf dieser Einreichungsfrist können nur noch Mängel an sich gültiger Wahlvorschläge behoben werden.

Daher ist das Wahlamt der Gemeinde Tholey am Montag, dem 18. März 2024, bis 18.00 Uhr geöffnet.

Tholey, 21.02.2024
Andreas Maldener
Bürgermeister