Gemäß §§ 11 Abs. 1, 13 Abs. 2 des Gesetzes über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europawahlgesetz – EuWG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.03.1994 (BGBl. I S, 423, 555, 852), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.01.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 11) sind Wahlvorschläge für Listen für ein Land und gemeinsame Listen für alle Länder dem Bundeswahlleiter spätestens am 83. Tage vor der Wahl bis 18 Uhr schriftlich einzureichen. Nach Ablauf dieser Einreichungsfrist können nur noch Mängel an sich gültiger Wahlvorschläge behoben werden.
Daher ist das Wahlamt der Gemeinde Tholey am Montag, dem 18. März 2024, bis 18.00 Uhr geöffnet.