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Amtsblatt der Stadt Ebeleben
Ausgabe 15/2026
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Gemeinde Rockstedt (Kyffhäuserkreis)

für das Haushaltsjahr 2026

Auf Grund der §§ 55 und 57 der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO - in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) in der der derzeit geltenden Fassung, erlässt die Gemeinde Rockstedt folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt, er schließt

im Verwaltungshaushalt

in Einnahmen und Ausgaben mit

599.685 € 

und im Vermögenshaushalt

in Einnahmen und Ausgaben mit

91.835 € 

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind im Haushaltsjahr 2026 nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

- entfällt -

§ 5

Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 99.500 € festgesetzt.

§ 6

1.

Über- und außerplanmäßige Ausgaben gelten als unerheblich, wenn sie maximal 1.000€ je Haushaltsstelle nicht übersteigen. In diesen Fällen wird der Bürgermeister ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen.

2a.

Ausgabenveränderungen nach § 60 Abs. 2 Punkt 2 ThürKO gelten als erheblich ab einer Abweichung von 10.000€ je Haushaltsstelle. Hier wird nach § 60 ThürKO die Beschlussfassung eines Nachtragshaushaltes notwendig.

2b.

Ausgabenveränderungen nach § 60 Abs. 3 Nr. 1 ThürKO (Erwerb von beweglichen Sachendes Anlagevermögens und Baumaßnahmen) gelten als erheblich ab einer Abweichung von 5.000€ je Haushaltsstelle. Hier wird nach § 60 ThürKO die Beschlussfassung eines Nachtragshaushaltes notwendig.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

ausgefertigt:

Rockstedt, den 08.07.2026

Gemeinde Rockstedt

Kiel Dienstsiegel

Bürgermeister

(*) nachrichtlich

Die festgesetzten Steuersätze (Hebesätze) gemäß der Neufassung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuern der Gemeinde Rockstedt ab dem Jahr 2025 (Hebesatzsatzung) vom 25.11.2024 lauten wie folgt:

Grundsteuer 

a.)

für land- und forstwirtschaftliches Vermögen (A)

295 v. H.

b.)

für sonstiges Grundvermögen (B)

402 v. H.

Gewerbesteuern

395 v. H.