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Amtsblatt der Stadt Ebeleben
Ausgabe 18/2026
Amtlicher Teil
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Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Freienbessingen

Amtliche Bekanntmachung der Wahlergebnisse

Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Stimmbezirke einschließlich des Ergebnisses der Briefwahl ergab folgendes Gesamtergebnis:

A 

Wahlberechtigte insgesamt 156

B

Zahl der Wähler 114

C

Ungültige Stimmabgaben 0

D

Gültige Stimmabgaben 114

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen

entfallen auf folgenden Bewerber:

Stennulat, Tino

Er ist zum Bürgermeister gewählt.

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Kyffhäuserkreis, Markt 8, 99706 Sondershausen wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen.

Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

gez. Probst

Wahlleiter