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Gemeindenachrichten
Ausgabe 1/2024
Regionalnachrichten für alle Einwohner im Gebiet der Gemeinde Nesse-Apfelstädt
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Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Nesse-Apfelstädt am 14.12.2023

Die Mitglieder des Gemeinderates haben in ihrer Sitzung am 14.12.2023 folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss Nr. GR/2023-0083

Vergabe Bauleistungen: Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von 3 Industrie-Sektionaltoren in der Feuerwehr Neudietendorf

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 14.12.2023 die Vergabe der Lieferung, Montage und Instandsetzung von drei Industrie-Sektionaltoren in der Feuerwehr Neudietendorf an die Firma Hörmann KG Verkaufsgesellschaft Apfelstädt mit einer Summe von 26.921,55 €.

Beschluss Nr. GR/2023-0084

Auftragsvergabe Modernisierung der Kegelbahn im OT Apfelstädt,

Hainstraße 17 b

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 14.12.2023 die Vergabe der Bauleistungen für die Modernisierung der Kegelbahn im Ortsteil Apfelstädt, Hainstraße 17 b mit einer Summe von 40.106,57 € an die Firma Ahlborn KBB GmbH, Angerstraße 17 in Leipzig zu vergeben.

Beschluss Nr. GR/2023-0085

Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe - Erneuerung Rettbacher Straße OT Apfelstädt

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 14.12.2023 die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 45.000,00 € in der Haushaltsstelle 63001.94002 - Baumaßnahme Rettbacher Straße. Die Ausgabe ist unabweisbar.

Beschluss Nr. GR/2023-0086

Antrag des Ortschaftsrats Kornhochheim: Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 14.12.2024 die als Anlage beigefügte 2. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für gemeindeeigene Räumlichkeiten und das Festzelt der Gemeinde Nesse-Apfelstädt.

Beschluss Nr. GR/2023-0087

Herstellung Überfahrt Gewässer für Ecke 28

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 14.12.2023:

  1. Die Nutzungsvereinbarung für das Flurstück 60, Flur 4, Gemarkung Kleinrettbach sowie die Errichtung einer Überfahrt über das Gewässer auf den genannten Flurstücken zu genehmigen.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Grundstückseigentümerin der Ecke 28 eine Dienstbarkeit für die Nutzung der o.g. Flurstücke abzuschließen.