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Gemeindenachrichten Amtsblatt der Gemeinde Nesse-Apfelstädt
Ausgabe 1/2025
Regionalnachrichten für alle Einwohner im Gebiet der Gemeinde Nesse-Apfelstädt
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Sonstige amtliche Mitteilungen

Anliegerpflichten im Rahmen des Winterdienstes

Mit Blick auf die gegenwärtige Witterung bittet die Gemeinde Nesse-Apfelstädt nachfolgende Regelungen der §§ 8 und 9 Straßenreinigungssatzung zu beachten.

Der Winterdienst ist für alle bebauten und unbebauten Grundstücke zu gewährleisten, die an öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen liegen. Die Eigentümer und Besitzer der genannten Grundstücke sind bei Schneefall verpflichtet, die Gehwege und Zugänge zu Überwegen vor ihren Grundstücken in einer solchen Breite zu räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird.

Bei Schnee- und Eisglätte besteht die Verpflichtung, so rechtzeitig zu streuen, dass Gefahren nach allgemeiner Erfahrung nicht entstehen können.

Als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt oder ähnliches, abstumpfendes Material zu verwenden. Salz darf nur in Ausnahmefällen zum Einsatz kommen, wenn mit abstumpfenden Mitteln die Verkehrssicherheit nicht gewährleistet werden kann.

Abflussrinnen müssen bei Tauwetter von Schnee freigehalten werden.

Die Verpflichtung zur Durchführung des Winterdienstes gilt in der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr.

Wer seiner übertragenen Räum- und Streupflicht nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Hinweis:

Bei Straßen, die nur auf einer Seite einen Gehweg haben, wechselt die Räum- und Streupflicht jährlich zwischen den Straßenseiten.

In Jahren mit gerader Endziffer (2024), sind die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke verpflichtet.

In Jahren mit ungerader Endziffer (2025), sind die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke verpflichtet.

Die Satzung über die Straßenreinigung /Winterdienst (Straßenreinigungssatzung) im Gebiet der Gemeinde Nesse-Apfelstädt kann auf unserer Homepage

www.nesse-apfelstaedt.de/Verwaltung/Ortsrecht

eingesehen werden.

Die Ordnungsverwaltung