Die Mitglieder des Gemeinderates haben in ihrer Sitzung am 26.09.2024 folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss Nr. GR/2024-0052
Kontrolle der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 29.08.2024
Der Gemeinderat stimmt in seiner Sitzung am 26.09.2024 der vorliegenden Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 29.08.2024 zu.
Beschluss Nr. GR/2024-0053
Aussonderung von Vermögensgegenständen
Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 26.09.2024
| 1. | Die Aussonderung und Versteigerung folgender Vermögensgegenstände aus dem Bereich | |
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| a) | der Feuerwehr: |
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| Fahrzeuge |
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| So.Kfz.Feuerwehrfz - Rüstwagen RW 1, MB Unimog, Baujahr 1989 (GTH 2042) |
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| CO² - Löschanhänger (VEB), Baujahr unbekannt |
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| Schlauchtransportanhänger (VEB), Baujahr unbekannt |
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| Schaum-Wasserwerfer Anhänger (Eigenbau), Baujahr 2001 |
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| Anhängeleiter AL 18 (VEB FGL), Baujahr vor 1980 |
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| Geräte |
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| Rettungsplattform Octopus, Baujahr 2001 |
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| Rettungsschere (Weber Hydraulik), Baujahr 2004 |
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| Spreizer Weber Hydraulik (Weber Hydraulik), Baujahr 1994 |
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| Rettungszylinder RZ2 1250 (Weber Hydraulik), Baujahr 1994 |
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| Rettungszylinder RZ1 850 (Weber Hydraulik), Baujahr 1994 |
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| Hydraulikaggregat (Weber Hydraulik), Baujahr 1994 |
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| Rettungssäge Twin Saw CDC 2530, Baujahr 2006 |
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| Mehrzweckzug (Greif), Baujahr 2013 |
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| b) | des Bauhofs: |
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| Zugmaschine/Geräteträger ISEKI, Baujahr 2013 (GTH NA 504) |
| 2. | Der Erlös der Versteigerungen soll zweckgebunden für notwendige Ersatzbeschaffungen bzw. Instandsetzungen im Bereich der Feuerwehr Nesse-Apfelstädt bzw. des Bauhofes eingesetzt werden. | |
Beschluss Nr. GR/2024-0054
Stellungnahme zur Bauvoranfrage: Neubau Doppelgarage/Aufstellen Bürocontainer - Kirchstraße 3
Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 26.09.2024 das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage für den Neubau einer Doppelgarage und das Aufstellen von Bürocontainern auf dem Grundstück „Kirchstraße 3“ (Gemarkung Neudietendorf, Flur 2, Flurstück 302/7) unter folgenden Bedingungen zu erteilen:
Die Gewerbenutzung ist im späteren Bauantrag genauer zu definieren (Anzahl der Mitarbeiter, Art der Tätigkeiten, etc.).
Die Zustimmung zur Kubatur der Gebäude bezieht sich ausschließlich auf die Garage. Bei dem Bürogebäude ist im Bauantrag nachzubessern, um ein Ausfransen des Ortskerns zu vermeiden.
Die Voranfrage gibt keinerlei Auskunft zur Materialwahl, zur Fassade oder den Fenstern und Türen der Gebäude. Aufgrund der Lage im Sanierungsgebiet sind die Auflagen der beigefügten Stellungnahme des Sanierungsträgers zu beachten und im Bauantrag darzustellen.
Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Beschluss Nr. GR/2024-0055
Beteiligungsbericht für das Berichtsjahr 2023 gem. § 75a ThürKO
Der Gemeinderat nimmt in seiner Sitzung am 26.09.2024 den vorliegenden Beteiligungsbericht für das Berichtsjahr 2023 gem. § 75a ThürKO zur Kenntnis.
Beschluss Nr. GR/2024-0051
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 26.09.2024 die als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Nesse-Apfelstädt
Beschluss Nr. GR/2024-0056
Bestätigung Haushaltsplan 2024 der Ev. Kita „Arche“
Der Gemeinderat bestätigt in seiner Sitzung am 26.09.2024 den durch die Ev.-Luth. Kirchgemeinde Neudietendorf für die Kindertagesstätte „Arche“ vorgelegten Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024. Der durch die Gemeinde Nesse-Apfelstädt ausgereichte Jahreszuschuss beträgt 1.280.690,00 €.
Beschluss Nr. GR/2024-0057
Haushaltswirtschaftliche Sperre gem. § 28 Abs. 1 ThürGemHV
Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 26.09.2024 mit sofortiger Wirkung eine haushaltswirtschaftliche Sperre gem. § 28 Abs. 1 ThürGemHV für das Haushaltsjahr 2024 unter Beachtung der nachfolgenden Festlegungen.
Ausgaben sind nur noch zulässig, sofern die Gemeinde Nesse-Apfelstädt zur Leistung rechtlich verpflichtet ist oder sofern die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar ist. Bereits begonnene Beschaffungs-, Instandhaltungs- und Investitionsmaßnahmen können weitergeführt werden. Neue im Haushaltsplan enthaltenen Maßnahmen dürfen nicht begonnen werden. Begonnene und unabweisbare Maßnahmen und Aufwendungen/Auszahlungen sind im minimalsten finanziellen Rahmen und im geringsten notwendigen Umfang umzusetzen.
Die Verwaltung wird beauftragt, alle Einnahmepositionen auf ihre Höhe zu prüfen und anzupassen sowie Einnahmepotentiale vollständig auszunutzen um einen Haushaltsausgleich herbeizuführen. Eine Aufhebung der haushaltswirtschaftlichen Sperre ist im Bedarfsfall nach hinreichender Begründung durch die Verwaltung bei Beträgen
bis 5.000 € durch den Bürgermeister
bis 10.000 € durch den Haupt- und Finanzausschuss
über 10.000 € durch den Gemeinderat
möglich.