Der Gemeinderat der Gemeinde Nesse-Apfelstädt hat am 29.04.2025 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Teilüberplanung Ortsausgang West“ in der Fassung vom 29.04.2025 als Satzung beschlossen.
Beschluss-Nr. GR/2025-0020 vom 29.04.2025:
„Gewerbegebiet Teilüberplanung Ortsausgang West“: Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 29.04.2025 den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Teilüberplanung Ortsausgang West“ in der Fassung vom 29.04.2025 als Satzung. Die als Anlage beigefügten Unterlagen (Begründung in der Fassung vom 29.04.2025, Umweltbericht in der Fassung vom 09.09.2024 sowie Bestands- und Konfliktplan in der Fassung vom 09.09.2024) werden zur Kenntnis genommen und gebilligt.
Mit Schreiben vom 13.10.2025 wurde von der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Gotha, 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha der Posteingang des o.g. Bebauungsplans gemäß § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) bestätigt. Die Kommunalaufsicht hat die Veröffentlichung der Satzung vor Ablauf eines Monats nach der Eingangsbestätigung gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO ausdrücklich zugelassen.
Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Teilüberplanung Ortsausgang West“ wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung in der elektronischen Ausgabe des Amtsblatts 11/2025 der Gemeinde Nesse-Apfelstädt tritt der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Teilüberplanung Ortsausgang West“ in Kraft.
Das Plangebiet befindet sich am westlichen Rand des Ortsteils Apfelstädt und umfasst ca. 2,02 Hektar. Ziel der Planung ist die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für die Erweiterung einer Gewerbeansiedlung. Der Geltungsbereich umfasst in der Flur 5 der Gemarkung Apfelstädt die Flurstücke 838/2, 171/9, 173/3, 174/23, sowie Teilflächen der Flurstücke 828, 836 und 169/12 (Wandersleber Straße 17). Für den räumlichen Geltungsbereich sind der beigefügte Lageplan sowie der Übersichtslageplan maßgebend.
Jedermann kann den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Teilüberplanung Ortsausgang West“ und die dazugehörige Begründung (beides in der Fassung vom 29.04.2025), die zusammenfassende Erklärung (in der Fassung vom 20.08.2025), sowie den Umweltbericht und den Bestands- und Konfliktplan (beides in der Fassung vom 09.09.2024) in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Nesse-Apfelstädt, OT Neudietendorf, Zinzendorfstraße 1, 99192 Nesse-Apfelstädt, Bauverwaltung, Zimmer 06 zu folgenden Dienstzeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen:
| Montag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Dienstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Donnerstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Freitag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Nach § 10a Abs. 2 BauGB werden der in Kraft getretene Bebauungsplan „Gewerbegebiet Teilüberplanung Ortsausgang West“ sowie die Begründung, die zusammenfassende Erklärung, der Umweltbericht und der Bestands- und Konfliktplan ergänzend im Internet an folgender Stelle verfügbar sein:
| • | auf der Internetseite der Gemeinde Nesse-Apfelstädt unter |
| https://www.nesse-apfelstaedt.de/verwaltung/ortsrecht/ |
Wir weisen darauf hin, dass der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung entgegen der Vorschriften des BauGB derzeit noch nicht auf einem zentralen Internetportal des Landes veröffentlicht werden kann, da ein solches Portal bisher nicht existiert.
Hinweis auf Rechtsfolgen:
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird auf die in § 215 Abs. 1 BauGB genannten Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach
| 1. | eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, |
| 2. | eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und |
| 3. | nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, |
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Teilüberplanung Ortsausgang West“ schriftlich gegenüber der Gemeinde Nesse-Apfelstädt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Teilüberplanung Ortsausgang West“ nach Ablauf eines Jahres seit der Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Teilüberplanung Ortsausgang West“ sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensfehler ist gegenüber der Gemeinde Nesse-Apfelstädt vorher unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gerügt worden.
Die Gemeinde Nesse-Apfelstädt weist außerdem auf Fälligkeit und Erlöschen von Entschädigungsansprüchen gemäß § 44 BauGB hin.
Nesse-Apfelstädt, 16.10.2025
Christian Jacob
Bürgermeister — - Siegel -