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Gemeindenachrichten
Ausgabe 12/2023
Regionalnachrichten für alle Einwohner im Gebiet der Gemeinde Nesse-Apfelstädt
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Bitte kontrollieren Sie die Ablaufdaten Ihrer Dokumente

Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Identitätsnachweis zu besitzen, sobald sie das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Die Gültigkeit des Personalausweises ist auf der Vorderseite und die des Reisepasses auf der 1. Seite unter den Daten zur Person vermerkt.

Ab dem Folgetag sind die Dokumente ungültig.

Rund vier bis sechs Wochen vor Eintritt des Ablaufdatums sollten Sie sich um eine Neubeantragung kümmern.

Dies können Sie zu den Öffnungszeiten am Dienstag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr sowie am Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr.

Möchten Sie telefonisch einen Termin außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren, bevorzugen Sie hierzu den Montag und Donnerstag in der Zeit von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr (Tel.: 036202-84041).

Achtung:

Ab 01. Januar 2024 werden Kinderreisepässe bis zum 12. Lebensjahr nicht mehr neu ausgestellt oder aktualisiert. Vorhandene Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.

Kinder jeden Alters benötigen auf Reisen ein eigenes Ausweisdokument.

Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig.

Für den Antrag auf einen Reisepass oder Personalausweis für das Kind benötigen Sie ein biometrisches Passbild. Für Kinder unter zehn Jahren gelten dabei weniger strenge Vorgaben als für Erwachsene.

Wenn das Kind sechs Jahre oder älter ist, werden seine Fingerabdrücke erfasst und ausschließlich im Chip des Ausweisdokuments gespeichert. Die Fingerabdrücke werden danach in der Behörde sowie beim Passhersteller wieder gelöscht

Bitte beachten Sie auch hier die Bearbeitungszeit von ca. 4 Wochen.

Einwohnermeldeamt