Die Straßenbaumaßnahme in der „Goethestraße“ steht vor dem Abschluss und der Ortskern ist damit wieder ein Stück attraktiver. Ein besonderer Dank gilt hierbei auch den Einwohnern des Ortskerns Neudietendorf. Sie haben durch die freiwillige Ablöse der Ausgleichsbeträge die Finanzierung vervollständigt und die Sanierung ermöglicht. Doch die Aufwertung soll weitergehen. Im Rahmen der zukünftig verfügbaren Haushaltsmittel soll weiter in die Infrastruktur im Sanierungsgebiet investiert werden. So beispielsweise in das „Anstaltsgäßchen“ zwischen „Zinzendorfplatz“ und Gymnasium sowie in die Aufwertung des „Erdmuth-Dorotheen-Platzes“. Diese Maßnahmen wurden im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes identifiziert und von vielen Bürgern mit hoher Priorität bewertet.
Die Finanzierung durch Fördermittel von Land und Bund reicht jedoch nicht aus. Daher hofft die Gemeinde auch hier wieder, sanierungsbedingte Einnahmen aus den Ausgleichsbeträgen gewinnbringend einsetzen zu können.
Wie die Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet „Ortskern Neudietendorf“ bereits informiert wurden, erhebt die Gemeinde Nesse-Apfelstädt seit dem Jahr 2023 Ausgleichsbeträge. Dies geschieht zum jetzigen Zeitpunkt auf freiwilliger Basis und wird mit einer Rabattierung belohnt. Dieser prozentuale Abschlag wurde wie folgt jahresweise aufgeteilt:
| Ablösung bis 31.03.2024: | 20 % |
| Ablösung bis 31.12.2024 | 15 % |
| Ablösung bis 31.12.2025: | 10 % |
| Ablösung bis 31.12.2026: | 5 % |
| Ablösung ab 01.01.2027: | 0 % |
Die erste Diskontierungsstufe in Höhe von 20 % wurde bereits rege genutzt, sodass bislang ca. 730.000,00 € für noch ausstehende Vorhaben im Sanierungsgebiet eingenommen werden konnten.
Die aktuelle Diskontierungsstufe läuft auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses GR/2023-0075 vom 30.11.2023 noch bis zum 31.12.2024 und umfasst einen Abschlag von 15 % auf den anfallenden Ausgleichsbetrag. Nutzen auch Sie noch diese 15-prozentige Rabattierung! Alle Anträge, die bis zum 31.12.2024 in der Gemeindeverwaltung vorliegen, können mit dieser Stufe rabattiert werden. Die entsprechende Zahlung des Ausgleichsbetrages muss dann bis spätestens 28.03.2025 erfolgen. Werden die genannten Fristen (Antrags- oder Zahlfrist) nicht eingehalten, kann zur nächsten Diskontierungsstufe in Höhe von 10 % abgelöst werden.
Sollte im Einzelfall der fällige Gesamtbetrag aus Liquiditätsgründen nicht mit einer Einmalzahlung beglichen werden können, besteht für die betroffenen Grundstückseigentümer die Möglichkeit, mit der Gemeindeverwaltung eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Fragen Sie hierzu gern in der Gemeindeverwaltung nach. Bitte beachten Sie, dass hierzu entsprechend der Höhe des fälligen Ausgleichsbetrages eine Einzelfallprüfung durchgeführt werden muss.
Die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung (Bauverwaltung), erreichbar unter der Tel. (036202) 84030, stehen für weitere Beratungsgespräche gern zur Verfügung. Bitte helfen Sie mit, Ihren Ort attraktiver und moderner zu machen.
Die Bauverwaltung