Die Mitglieder des Gemeinderates haben in ihrer Sitzung am 27.11.2025 folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss Nr. GR/2025-0060
Kontrolle der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 29.10.2025
Der Gemeinderat stimmt in seiner Sitzung am 27.11.2025 der vorliegenden Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 29.10.2025 zu.
Beschluss Nr. GR/2025-0061
Kommunale Wärmeplanung: Vergabe Planungsleistung
Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 27.11.2025 die Vergabe der Planungsleistung für die kommunale Wärmeplanung im gesamten Gemeindegebiet in Höhe von 56.072,80 € an die Firma TEAG Thüringer Energie AG aus Erfurt.
Beschluss Nr. GR/2025-0062
Bebauungsplan "Auf dem Berge" 2. Änderung: Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 27.11.2025:
- Auf Grundlage des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 257), in Verbindung mit § 97 der Thüringer Bauordnung (ThürBO) vom 02. Juli 2024 in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Juli 2024 (GVBl. S. 298), beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Nesse-Apfelstädt die 2. Änderung des Bebauungsplans für das Allgemeine Wohngebiet „Auf dem Berge“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) in der Fassung vom November 2025 als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Auf Grundlage von § 97 ThürBO vom 02. Juli 2024 in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Juli 2024 (GVBl. S. 298) und der Thüringer Kommunalordnung in der Fassung vom 28. Januar 2003 (ThürKO, GVBl. S 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 02. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), erlässt der Bürgermeister der Gemeinde Nesse-Apfelstädt die in der Satzung des Bebauungsplanes enthaltenen gestalterischen Festsetzungen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die 2. Änderung des Bebauungsplans für das Allgemeine Wohngebiet „Auf dem Berge“ der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Gotha anzuzeigen. Die Anzeige sowie die 2. Änderung des Bebauungsplans sind alsdann ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Beschluss Nr. GR/2025-0063
Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe
Der Gemeinderat bewilligt in seiner Sitzung am 27.11.2025 eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 90000.81000 (Gewerbesteuerumlage) in Höhe von 186.900,00 €. Die Ausgabe ist unabweisbar. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 90000.00300 (Gewerbesteuer).
Beschluss Nr. GR/2025-0064
Vergabe Bauleistung: Sanierung Dach Bauhof Neudietendorf
Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 27.11.2025 die Vergabe der Bauleistung für die Sanierung des Dachs des Bauhofs Neudietendorf zum Preis von 47.600,00 € für den Kostenanteil der Gemeinde an die Firma „Dachdeckerbetrieb Wessel“ aus Georgenthal, OT Hohenkirchen.
Beschluss Nr. GR/2025-0065
Vergabe Planungsleistung und außerplanmäßige Ausgabe: Gemeinschaftsmaßnahme Hopfenberg
Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 27.11.2025:
- die Vergabe der Planungsleistung für die Gemeinschaftsbaumaßnahme „Hopfenberg“ im OT Kleinrettbach in Höhe von 12.111,30 € für den Anteil der Gemeinde an die Firma Straßen-, Tief- und Hochbauprojektierung GmbH Suhl (sthp) aus Suhl.
- die Bewilligung einer außerplanmäßigen Ausgabe in der Haushaltsstelle 2.63004.94020 (Baumaßnahmen Hopfenberg) in Höhe von 100.000,00 €. Die Ausgabe ist unabweisbar. Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle 2.63000.98300 (Anteil Straßenoberflächenentwässerung).