Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) hat der Gemeinderat der Gemeinde Nesse-Apfelstädt in der Sitzung am 26. September 2024 die folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Nesse-Apfelstädt beschlossen:
Art. 1
Änderung des § 16
§ 16 Abs. 5 der Hauptsatzung wird wie folgt neu gefasst.
(5) Für die Wahrnehmung besonderer Funktionen und die hierdurch entstehenden höheren Belastungen und Aufwendungen erhalten eine zusätzliche monatliche Entschädigung:
| - | der Vorsitzende eines Ausschusses von | 15,00 Euro, |
| - | der Vorsitzende einer Gemeinderatsfraktion von | 15,00 Euro. |
Für die Führung des Vorsitzes in einer Sitzung erhält ein zusätzliches Sitzungsgeld:
| - | der gewählte Gemeinderatsvorsitzende oder dessen Stellvertreter von | 15,00 Euro, |
| - | der stellvertretende Ausschussvorsitzende von | 15,00 Euro. |
Die ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten erhalten für die Dauer ihrer Tätigkeit folgende monatliche Aufwandsentschädigungen:
| - | der Ortschaftsbürgermeister der Ortschaft Apfelstädt | 560,00 Euro, |
| - | der Ortschaftsbürgermeister der Ortschaft Gamstädt | 250,00 Euro, |
| - | der Ortschaftsbürgermeister der Ortschaft Ingersleben | 445,00 Euro, |
| - | der Ortschaftsbürgermeister der Ortschaft Kleinrettbach | 250,00 Euro, |
| - | der Ortschaftsbürgermeister der Ortschaft Kornhochheim | 445,00 Euro, |
| - | der Ortschaftsbürgermeister der Ortschaft Neudietendorf | 620,00 Euro, |
| - | der ehrenamtliche Beigeordnete in Höhe von 55 v.H. des dynamisierten Höchstbetrags aus § 2 Abs. 2, 1. Halbsatz ThürAufEVO, welcher sich nach § 1 Abs. 1 und 4 ThürAufEVO jährlich ab dem 01. Januar, um die letzte im Gesetz- und Verordnungsblatt des Freistaates Thüringen veröffentlichte Preisentwicklungsrate nach § 26 Abs. 3 Thüringer Abgeordnetengesetz in der Fassung vom 9. März 1995 (GVBl. S. 121) in der jeweils geltenden Fassung verändert. | |
Nimmt der Stellvertreter eines Ortschaftsbürgermeisters dessen Aufgaben ununterbrochen länger als einen Monat wahr, so erhält er die jeweilige Entschädigung des Ortschaftsbürgermeisters für jeden vollen Monat, in dem er die Aufgaben ununterbrochen wahrgenommen hat.
Übersteigt der Mindestbetrag nach § 1 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4 der Thüringer Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (ThürAufEVO) die festgesetzte Aufwandsentschädigung, ist diese neu festzusetzen.
Art. 2
Änderung des § 17
§ 17 Abs. 1 der Hauptsatzung wird wie folgt neu gefasst.
(1) Die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und Verordnungen der Gemeinde erfolgt durch Veröffentlichung in einer elektronischen Ausgabe des von der Gemeinde Nesse-Apfelstädt herausgegebenen Amtsblattes „-Gemeindenachrichten- Amtsblatt der Gemeinde Nesse-Apfelstädt“. Die elektronischen Ausgaben des Amtsblattes werden auf der Internetseite https://www.nesse-apfelstaedt.de/verwaltung/amtsblatt/ bereitgestellt und sind während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung kostenfrei einsehbar und gegen Kostenerstattung als Ausdruck erhältlich.
Art. 3
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum ersten Tag des auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Monats in Kraft.
Nesse-Apfelstädt, den 13. November 2024
Christian Jacob
Bürgermeister — Siegel
Bekanntmachungsvermerk der Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Nesse-Apfelstädt
Mit Schreiben vom 02. Oktober 2024 hat das Landratsamt Gotha als Rechtsaufsichtsbehörde (AZ.: 05/Me) den Eingang der am 26. September 2024 vom Gemeinderat der Gemeinde Nesse-Apfelstädt beschlossenen Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Nesse-Apfelstädt (Beschluss-Nr. GR/2024-0051) bestätigt.
Die Satzung darf gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO vor Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestätigung öffentlich bekannt gemacht werden. Die Eingangsbestätigung ist am 02. Oktober 2024 eingegangen.
Hinweis gem. § 21 Abs. 4 ThürKO
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen der vorstehenden Satzung nach Ablauf eines Jahres seit der Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensfehler ist gegenüber der Gemeinde Nesse-Apfelstädt vorher unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gerügt worden.
Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Nesse-Apfelstädt sowie der Hinweis gem. § 21 Abs. 4 ThürKO werden im Amtsblatt der Gemeinde Nesse-Apfelstädt Nr. 13/2024 vom 11. Dezember 2024 öffentlich bekannt gemacht. Die Hauptsatzung gilt mit diesem Tag als bekannt gemacht und tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.
Nesse-Apfelstädt, den 13. November 2024
Christian Jacob
Bürgermeister — Siegel