Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,
mit Ablauf des 31.12.2024 werden gemäß § 266 Abs. 4 Satz 1 und 2 BewG kraft Gesetzes alle Einheitswertbescheide, Grundsteuermessbescheide sowie Grundsteuerbescheide aufgehoben, die auf dem bisherigen Bewertungsverfahren beruhen und vor dem 01.01.2025 erlassen wurden.
Für die Grundsteuer ab 2025 erhalten alle Grundsteuerpflichtigen neue Grundsteuerbescheide. Momentan kann noch nicht eingeschätzt werden, wann alle neuen Grundlagenbescheide vom Finanzamt an die Gemeinde übermittelt sein werden und die neuen Grundsteuerbescheide 2025 von der Gemeinde versandt werden können.
Bis zum Erhalt des neuen Bescheides bitten wir Sie keine Grundsteuerzahlungen auf der Grundlage Ihres alten Bescheides vorzunehmen. Zudem bitten wir Sie, erteilte Daueraufträge für Grundsteuerzahlungen bei ihrer Hausbank zu beenden. Abbuchungen für Grundsteuerzahlungen von ihren Konten durch die Gemeinde Nesse-Apfelstädt werden bis zum Versand neuer Bescheide nicht erfolgen.
Ihr Steueramt